Wer ab Sonntag Baden-Württemberg bereisen will oder Reiserückkehrer ist, sollte einiges beachten – auch wenn man den Südwesten mit dem Auto oder der Bahn ansteuert.

Berlin/Stuttgart - Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, gilt ab Sonntag eine verschärfte Testpflicht für Reiserückkehrer auch an den Grenzen zum Südwesten. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise auch auf baden-württembergisches Gebiet nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

 

Genesen oder geimpft reicht nicht mehr immer

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen.