Ein Karussell-Betreiber ist im April wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, weil sich vier Kinder beim Absturz einer Gondel seines Fahrgeschäfts verletzt hatten. Nun geht die Staatsanwaltschaft gegen dieses Entscheidung des Amtsgerichts vor.

Remseck - Der Prozess um einen Unfall mit einem Kinderkarussell, bei dem sich im vergangenen Sommer vier Kinder in Remseck verletzt haben, geht voraussichtlich in die nächste Runde: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen zwei Schausteller, die für das Fahrgeschäft verantwortlich waren, nicht akzeptieren.

 

Seine Behörde habe Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Ludwigsburger Amtsgerichts eingelegt, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Heiner Römhild. Ob man in Berufung gehe oder Revision einlege, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, die noch nicht vorliege. Im ersten Fall würde der Prozess neu aufgerollt, falls das Landgericht Stuttgart die Berufung für zulässig hält. Bei einer Revision würde das Urteil lediglich auf Fehler überprüft.

Einen Angeklagten hatte das Gericht freigesprochen

Das Amtsgericht hat im April eine Verwarnung gegen einen 48-Jährigen aus Kirchberg (Rems-Murr-Kreis) ausgesprochen, weil er das Fahrgeschäft auf dem Straßenfest im Juli 2018 nicht richtig aufgebaut habe. Kurz nach dem Start löste sich dann eine Gondel des Karussells, vier Kinder wurden zum Teil schwer verletzt. Einen zweiten Angeklagten sprach das Gericht frei: Ihm hatten die Ermittler vorgeworfen, gemeinsam mit dem 48-Jährigen die Tüv-Unterlagen für das Karussell gefälscht zu haben.