Nach Koalitionsbeschluss Neuer Krach um die Betriebsrenten

Wer mit Erträgen aus der Betriebsrente rechnet, sollte die Krankenkassenbeiträge nicht außer Acht lassen. Foto: Marco2811 - Fotolia

Die große Koalition wird für ihren Kompromiss bei der betrieblichen Altersvorsorge heftig kritisiert – von Betroffenen und Arbeitgeberverbänden. Die führende Gesundheitspolitikerin der CDU, die Stuttgarterin Karin Maag, verteidigt die neue Lösung.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die geplanten Erleichterungen der großen Koalition für Betriebsrentner haben eine neue Protestwelle ausgelöst, weil ein großer Teil der Betroffenen mehr erhofft hatte. „Der Groko-Deal ist Murks“, kritisiert der Verein für Direktversicherungsgeschädigte. Für viele Betriebsrentner sei der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „ein Schlag ins Gesicht“, sagte Siegfried Wolf von der Stuttgarter Regionalgruppe unserer Zeitung. Kritik kommt auch von Arbeitgeberverbänden.

 

Seit 2004 wird auf alle Bezüge der betrieblichen Altersvorsorge der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben – also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Weil immer mehr Betroffene die Einbuße bemerken, hat sich Druck an der Basis der Regierungsparteien aufgebaut. Daher will die Koalition zum 1. Januar 2020 einen monatlichen Freibetrag von 159 Euro einführen. Dies bedeutet: Rund vier Millionen Bezieher der betrieblichen Altersvorsorge – das sind 60 Prozent – zahlen zukünftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags. Die anderen 40 Prozent über eine Betriebsrente von 318 Euro hinaus werden weniger entlastet.

„Wer hohe Betriebsrenten hat, muss mehr dazu beitragen“

Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verteidigte den Kompromiss: „Für mich ist es noch eine vernünftige Lösung“, sagte die Stuttgarter CDU-Abgeordnete unserer Zeitung. Alle würden künftig davon profitieren. Ein wichtiger Grundsatz im Sozialversicherungsrecht sei, dass die Leistungsfähigeren stärker in Anspruch genommen werden als die weniger Leistungsfähigen. „Wer hohe Betriebsrenten hat, muss mehr dazu beitragen“, sagte Maag. „Dazu passt die neue Regelung, auch wenn ich verstehe, dass der eine oder andere enttäuscht ist.“ Die CDU-Politikerin berichtet von einer Vielzahl negativer Reaktionen. Den Beitragssatz insgesamt zu halbieren, wie viele gehofft haben, wäre aber „aus Kostengründen schlicht nicht darstellbar“ gewesen.

Gefühlt 3000 bis 4000 Zuschriften hat die Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag im Dauerkonflikt um die Betriebsrenten schon erhalten. Seit dem Koalitionsbeschluss vor einer Woche ist noch ein großer Schwung hinzugekommen – lauter kritische E-Mails. Maag kann speziell die Enttäuschung darüber, dass es keine rückwirkende Lösung geben soll, nachvollziehen: „Wer von Anfang an gekämpft hat, wird jetzt nicht unbedingt am stärksten entlastet“, sagt sie. „Ich verkenne nicht, dass es ein großes Problem für diese Betroffenen ist, weil es an das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen geht.“ Wenn man jedoch die Hälfte des Beitragssatzes für alle Betriebsrentner genommen hätte, wären es Mindereinnahmen für die Kassen in Höhe von drei Milliarden Euro gewesen – das sind 0,2 Beitragssatzpunkte. „Das wäre für die anderen Versicherten teuer geworden“, sagt Maag.

Grünen-Experte: Viele wollen Haken dran machen

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Kurth, zeigte sich „zufrieden damit, dass das endlich kommt, weil die kleinen Betriebsrenten entlastet werden“. Dennoch wolle er sich noch dafür einsetzen, dass man diejenigen von der Beitragspflicht befreit, die ihre Altersvorsorgeverträge im guten Glauben vor 2004 abgeschlossen und aus ihrem Nettoeinkommen heraus angespart hätten. Bei diesen Verträgen liege das „moralische Dilemma“. Diese Betroffenen müssten bei ihrer Kasse einen Antrag stellen dürfen, sie von der Verbeitragung zu befreien, was ein „relativ unbürokratisches“ Verfahren wäre. „Dann hätte man zumindest den Vertrauensschutz bei denjenigen gewahrt, die vor dem Beschluss des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes unterschrieben haben.“

Er mache aber „keine große Hoffnungen, wonach wir auf jeden Fall mit blitzendem Schwert in die Schlacht ziehen und siegen werden“, sagte Kurth. „So ehrlich muss man schon sein.“ Die Gesundheitspolitiker auch seiner Fraktion fänden solche Vorschläge nicht so gut, weil sie zunächst die schwindenden Einnahmen der Krankenkassen sähen.

Ohnehin sind weitere Änderungen unwahrscheinlich. Maag glaubt, dass die große Koalition an der gefundenen Lösung nichts mehr ändern werde. „Mit diesem Kompromiss ist das Thema erledigt, daran wird diese Koalition nicht mehr rütteln“, sagt sie. Dies gilt Kurth zufolge wohl auch für eine mögliche neue Bundesregierung mit Beteiligung der Grünen. Er nehme nicht an, dass der Beschluss noch einmal generell aufgemacht werde. „Ich habe das Gefühl, dass viele da einen endgültigen Haken dran machen wollen.“

Kaum Erleichterung für Beschäftigte in der Industrie

Auch Arbeitgeberverbände kritisieren den Koalitionskompromiss. So nennt der Bundesarbeitgeberverband Chemie den Koalitionsbeschluss einen „minimalen Lösungsansatz“. „Die Attraktivität der Eigenvorsorge leidet massiv unter der bereits 2004 eingeführten Pflicht der Betriebsrentner, auf ihre Bezüge den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen“, sagt Verbandsexpertin Anne Augustin. Der Freibetrag sei ein positives Signal für die betriebliche Altersversorgung. „Das nach wie vor große Problem der echten Doppelverbeitragung wird damit nicht gelöst.“ Für Beschäftigte in den Hochlohnbranchen der Industrie bringe der Freibetrag kaum Erleichterung. „Hier muss mehr passieren, um Betriebsrenten wieder attraktiver zu machen.“

„Nicht auf Kosten der übrigen Beitragszahler“

Der Spitzenverband der Krankenkassen rechnet mit Beitragsausfällen von 1,4 Milliarden jährlich durch die neue Lösung. Einen anderen Akzent setzt daher Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg: „Die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden muss.“ Zu Recht habe das Gesundheitsministerium zu Jahresanfang noch vorgesehen, dass die reduzierten Beitragseinnahmen durch einen höheren Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden. „Dabei muss es jetzt auch bleiben.“ Die geplante Entlastung von Betriebsrentnern dürfe deshalb nicht auf Kosten der übrigen Beitragszahler gehen.

Dick wendet zudem ein, dass betriebliche Altersvorsorge regelmäßig aus beitragsfreiem Einkommen finanziert werde, so dass die spätere volle Krankenversicherungsbeitragspflicht von Betriebsrenten lediglich sicherstelle, dass alle Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis einmal der Versicherungspflicht unterliegen. „Echte Fälle von Doppelverbeitragung sind dagegen die große und auch zunehmend seltenere Ausnahme“, urteilt er.

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