Nach Kritik Oberbürgermeister werden zur Mietpreisbremse gehört

Steigende Mieten sind vor allem in größeren Städten ein Problem. Foto: imago images/snapshot

Die Neufassung der Mietpreisbremse sorgte für Kritik. Städte wie Leinfelden-Echterdingen oder Waiblingen sind nicht erfasst. Jetzt sollen die Betroffenen gehört werden.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Landesregierung hat sich auf den Geltungsbereich der Mietpreisbremse vorerst geeinigt. Das Kabinett hat am Dienstag das Gutachten, die sogenannte Gebietskulisse, für die Anhörung freigegeben. Das Gutachten ist die Grundlage dafür, wo die von der Bundesregierung verlängerte Mietpreisbremse ab 2026 in Baden-Württemberg gelten soll. Das ist in 130 statt wie bisher in 89 Kommunen der Fall.

 

Große Städte nicht mehr erfasst

Für Kritik hatte im Vorfeld gesorgt, dass Städte wie Mannheim, Konstanz, aber auch Waiblingen oder Leinfelden-Echterdingen nicht mehr von der Mietpreisbremse erfasst werden. Die Grüne Landtagsfraktion hatte das moniert. Denn obwohl die Mietpreisbremse in mehr Städten greift, wirkt sie nur noch für 33 Prozent der Bevölkerung – zuvor waren es 36 Prozent. Die Grünen haben nun unter der Bedingung eingelenkt, dass in der Anhörung die betroffenen Städte, aber auch die Gutachter gehört werden. Bauministerin Nicole Razavi (CDU) versprach, die Ergebnisse würden anschließend ausgewertet.

Bauministerin Nicole Razavi (CDU) will an den bisherigen Kriterien festhalten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Gutachten legt fünf Kriterien für die Bewertung zugrunde, ob ein Mietmarkt angespannt ist. Sind vier Kriterien erfüllt, greift die Mietpreisbremse. Die Grünen hatten vorgeschlagen, dass drei Kriterien ausreichen sollen. Sie kritisieren außerdem, dass für die Beurteilung, ob ein Mietmarkt angespannt ist, der Landesvergleich und nicht der bundesweite Vergleich herangezogen wird. Auch der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, das aktuelle Gutachten „auf die Übereinstimmung mit den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt zu überprüfen“.

Hessen geht einen anderen Weg

Diskussionen um die Mietpreisbremse gibt es auch in anderen Bundesländern. In Hessen beispielsweise hatte das zuständige Ministerium einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge selbst an den Kriterien für das Gutachten geschraubt, nachdem sogar Frankfurt hätte aus der Mietpreisbremse fallen sollen. Nun ist vorgesehen, dass die Mietpreisbremse lediglich um ein Jahr verlängert wird und die Auswertung in der Zeit nachgebessert wird. Das kritisieren in Hessen ausgerechnet die Grünen.

In Baden-Württemberg sieht das Bauministerium wenig Spielraum und verweist auf die bundesgesetzlichen Vorgaben, auf denen die Kriterien basieren. Allerdings hatte die Systematik in Baden-Württemberg schon 2021 für Diskussionen gesorgt. Damals konnte sich etwa Sindelfingen auf die Mietpreisbremse verlassen, Böblingen aber nicht. Im neuen Gutachten ist nun auch die Nachbarstadt jenseits der A 81 von der Mietpreisbremse erfasst. Insgesamt wurden 84 Städte und Gemeinden neu aufgenommen, 46 bleiben in der Gebietskulisse, 43 Städte und Gemeinden fallen nach dem Gutachten aus der Gebietskulisse heraus. „Wir arbeiten auch in diesem Fall mit voller Transparenz“, so Razavi. „So kann jeder nachvollziehen, wie es zu den Einstufungen gekommen ist.“

Das Gutachten regelt, wo Mieten zu Beginn eines Mietverhältnisses nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In Kommunen außerhalb der Gebietskulisse sind es 20 Prozent. Das Gutachten ist auch Basis für weitere Regelungen: Die Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen regelt, und die Kündigungssperrfrist für vermietete Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

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