Gegen das Smartphone-Spiel „Coin Master“ läuft ein Indizierungsverfahren. Jan Böhmermann hatte sich das Spiel kürzlich in seiner Sendung vorgeknöpft. Die alles entscheidende Frage: Was gilt als Glücksspiel?

Digital Desk: Sebastian Xanke (xan)

Stuttgart - Wer sich vor allem auf der Videoplattform Youtube oder generell viel im Internet bewegt, dem wird die Werbung zu folgendem Spiel ein Begriff sein: „Coin Master“, das Handyspiel, das mit niedlicher Grafik und actionreichem Gameplay wirbt. Der TV-Moderator Jan Böhmermann hat sich das Spiel in einer kürzlich erschienenen Folge seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgenommen – nun verkündet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Indizierungsverfahren gegen „Coin Master“. Doch was bedeutet das?

 

Die BPjM nimmt in ihrer Mitteilung Bezug auf die Ausführungen Böhmermanns: Er habe auf „mögliche Gefährdungen für Kinder durch simuliertes Glücksspiel“ hingewiesen. Im Anschluss an die Sendung seien „eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels bei der BPjM eingegangen.“ Böhmermann hatte in der Sendung dazu aufgerufen, das Spiel bei der Bundesprüfstelle zu melden.

Junge Menschen lassen sich leichter verleiten

Das grundlegende Prinzip des Spiels von Entwickler Moon Active ist simpel. In verschiedenen Umgebungen lassen sich Dörfer aufbauen. Dazu benötigt werden Münzen, die wiederum über einen virtuellen Spielautomaten gewonnen werden können. Fünf Mal lässt sich an der Maschine drehen – dann muss für eine Stunde gewartet werden. Alternativ ist es dem Spieler möglich, durch das Ausgeben von Echtgeld, die In-Game Währung oder andere Items zu kaufen. Mit dem Geschäftsmodell hat das Unternehmen nach Angaben der Online-Plattform OMR bislang 280 Millionen Dollar verdient. Problematisch für das BPjM dürfte vor allem der virtuelle Spielautomat sein.

„Bei Automaten-Spielen, wie Coin Master, ist es das Ziel, jemanden permanent in den Bann zu ziehen und damit Geld zu verdienen“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht in der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kinder seien für diese Art von Spielen besonders anfällig. Bis vor Kurzem hatte „Coin Master“ keine Altersbeschränkung. Buttler warnt, so könne im schlimmsten Fall „der Grundstein für die spätere Sucht gelegt“ werden. Mittlerweile wurde die Altersbeschränkung des Spiels auf 17+ geändert. Das ist laut Buttler aber lediglich eine unverbindliche Spieleinschätzung des Entwicklers oder des Betriebs selbst.

Glücksspiel oder nicht?

Die Werbeclips für „Coin Master“ werden währenddessen von allerlei Promis, wie Dieter Bohlen, Simon Desue, Daniela Katzenberger, Pietro Lombardi oder BibisBeautyPalace begleitet. „Ich werd’ ja oft gefragt, Dieter, wie beweise ich mein Talent beim Coin Master.“, heißt es da oder: „Ich bin vielleicht kein Meister in der Küche aber dafür bin ich der Coin Master.“ Gerade Youtube-Stars wie Bibis Beauty Palace und Simon Desue haben eine hohe Zahl an jungen Zuschauern, die durch die Aufmachung des Spiels und die Werbung ihrer Vorbilder zum Spielen verleitet werden.

„Die Problematik ist, man müsste juristisch durchexerzieren, ob das Glücksspiel ist oder nicht“, sagt Buttler. Und auch der Glücksspielsuchtforscher Tobias Hayer von der Universität Bremen gibt im Video Böhmermanns an: „Echtes Glücksspiel zeichnet sich durch drei Merkmale aus: Geldeinsatz, Geldgewinnmöglichkeit und ein Spielausgang, der auf Zufall basiert. Bei Coin Master handelt es sich um eine Art simuliertes Glücksspiel.“ Es werde beispielsweise nicht um Echtgeld, sondern um Punkte gespielt und auch der Spielablauf sei nicht zufällig, sondern "durch Algorithmen gesteuert“.

Was passiert bei einer erfolgreichen Indizierung?

Sollte das Indizierungsverfahren gegen „Coin Master“ dennoch erfolgreich sein und das Spiel als Glücksspiel eingestuft werden, müsste sichergestellt werden, dass nur noch Menschen ab 21 Jahren Zugang zu dem Spiel bekommen, sagt Buttler. Überprüft werden könne das durch das Vorzeigen eines Ausweises oder der Kreditkarte. Der Abteilungsleiter hegt jedoch die Befürchtung, dass „Coin Master“ nicht als Glücksspiel klassifiziert wird. In-Game werde schließlich nicht mit echtem Geld bezahlt.

Es scheint außerdem fraglich, ob sich selbst bei einem erfolgreichen Indizierungsverfahren nachhaltig etwas an der Spielelandschaft in den App-Stores ändert. Buttler gibt zu bedenken, dass von der BPjM momentan nur das Spiel „Coin Master“ geprüft werde. Tagtäglich würden sich findige Unternehmen neue Geschäftsmodelle auf dem App-Markt ausdenken.

Das komplette Video von Jan Böhmermann zum Thema „Coin Master“ sehen Sie hier: