Bietet aber ein Betrieb diese Maßnahmen an, rät Schmidt rückkehrenden Mitarbeitern: "Seien Sie offen für eine neue, andere Tätigkeit, wenn die bisherige nicht mehr möglich ist. Nehmen Sie sich für die Wiedereingliederung die benötigte Zeit, und verlangen Sie nicht gleich zu viel von sich, sondern gehen Sie Schritt für Schritt zurück ins Berufsleben. Damit ist auch schon die Basis für eine erfolgreiche Rückkehr nach langer Krankheit gelegt."

Eine Möglichkeit dazu bietet die stufenweise Wiedereingliederung: Dabei kehrt der Mitarbeiter entsprechend seiner Belastungsfähigkeit stundenweise an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Eingliederungsmaßnahme zustimmen, erstellt der behandelnde Arzt einen Eingliederungsplan, der den zeitlichen Umfang der Arbeit festlegt. "In der Regel beginnen die Mitarbeiter mit 20 Prozent des Arbeitspensums, das sich nach und nach auf 40 und 80 Prozent bis zur vollen Stundenzahl erhöht", erklärt Gailus. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld und ist arbeitsunfähig geschrieben. Im Regelfall ist dieses Verfahren für alle Beteiligten freiwillig.

So wichtig es auch ist, das Angebot der betrieblichen Wiedereingliederung anzunehmen: Gailus empfiehlt zudem, auch selbst aktiv zu werden. "Wer sich unsicher ist, wie es mit ihm nach dem Klinikaufenthalt beruflich weitergehen soll, sollte in Krankenhäusern und Rehakliniken mit Sozialpädagogen und Psychologen sprechen." Dort könne er sich über seine Rechte und Förderungsmöglichkeiten informieren. Zudem finde er in ihnen neutrale Gesprächspartner.