"Die Sozialdienste der Kliniken und Rehakliniken raten oft schwer erkrankten Patienten - egal ob sie einen Herzinfarkt hatten, an einer Krebserkrankung, einem Burn-out-Syndrom oder einem Bandscheibenvorfall leiden -, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen", betont Karl-Friedrich Ernst, Leiter des Integrationsamtes beim Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Und das sei auch sehr sinnvoll, ergänzt er. Schließlich hätten schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz. So muss das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen, falls der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen will.

Doch nicht nur im Falle einer Kündigung ist das Integrationsamt ein wichtiger Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber unterstützt es die Integration von Langzeiterkrankten in die Berufswelt. "Wir fördern zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes oder erbringen Lohnkostenzuschüsse. Individuelle Leistungen für die schwerbehinderten Arbeitnehmer können wir ebenfalls finanziell fördern, wie etwa die Anschaffung eines Autos, weil der Arbeitsweg nach der Erkrankung anders nicht zu schaffen ist, oder Wohnungshilfen wie einen Lift, damit die Garage erreicht werden kann", so Ernst. Hier sind allerdings Einkommensgrenzen zu beachten, und häufig ist auch ein Rehabilitationsträger und nicht das Integrationsamt zuständig. Die Förderung geht in Einzelfällen sogar so weit, dass eine Arbeitsassistenz finanziert wird, die im Berufsalltag Handreichungen für den schwerbehinderten Mitarbeiter übernimmt.

Das Integrationsamt ist aber nicht nur Kostenträger, sondern auch Ansprechpartner bei Problemen und Konfliktfällen: "Wenn Sie merken, dass es bei Ihrer Wiedereingliederung Probleme gibt, sollten Sie sich frühzeitig von uns beraten lassen und nicht warten, bis ein Kündigungsantrag vorliegt", betont Ernst. Er rät ohnehin, sich vom Integrationsamt auch präventiv beraten zu lassen, auch wenn das Antragsverfahren auf Anerkennung der Schwerbehinderung noch läuft. "Neben uns als Integrationsamt gibt es auch den von uns beauftragten Integrationsfachdienst als Ansprechpartner. Diese Institution steht schwerbehinderten Arbeitnehmern ebenfalls als neutraler Berater bei allen Fragen zur Beschäftigung zur Verfügung."