Nach Milliarden-Pleite Wirecard-Urteil kann Rechtsgeschichte schreiben

Vor zwei Jahren musste Wirecard Insolvenz anmelden. Foto: dpa/Peter Kneffel

Das Landgericht München muss mit einem Grundsatzurteil klären, ob Wirecard-Aktionäre gleichberechtigten Zugriff wie Banken auf die Insolvenzmasse erhalten.

Einen Vergleich wird es nicht geben. Darin sind sich die Streitparteien in einem mutmaßlich weitreichenden Zivilprozess um den Skandalkonzern Wirecard vor dem Landgericht München 1 einig. „Wir wollen die Rechtsfrage klären, unser Fall hat Bedeutung für sieben Milliarden Euro“, stellt ein Anwalt von Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Sieben Milliarden Euro sind die Summe, um die sich Wirecard-Aktionäre geschädigt fühlen. Die Fondsgesellschaft Union Investment als Kläger will Rechtsklarheit, weil es um eine grundsätzliche Frage geht: Können Aktionäre bei einer Insolvenz mit Banken und anderen Kreditgebern womöglich gleichgestellte Gläubiger sein?

 

Offen ist, wer die Zeche bezahlt

Bislang sind sie es nicht, und daher gingen sie bei der Wirecard-Pleite mutmaßlich leer aus. „Die Frage ist, wer am Ende die Zeche bezahlt“, brachte es ein Jaffe-Anwalt auf den Punkt. Wirecard ist der erste hierzulande pleitegegangene Dax-Konzern. Und vieles spricht für eine Pleite infolge krimineller Machenschaften in bisher nicht gekannter Dimension.

Wenn es um die Insolvenzmasse geht, also den Zugriff auf das nach der Pleite übrig gebliebene Vermögen, bevorzugt das deutsche Insolvenzrecht aber bislang Banken oder Anleihegläubiger. Erst werden ihre Ansprüche bedient, bevor andere zum Zug kommen. Insolvenzverwalter Jaffe hat zwar bislang gut eine Milliarde Euro an Werten gesichert. Die Ansprüche von kreditgebenden Banken und Anleihegläubigern betragen aber ein Dreifaches dessen. Für Aktionäre mit ihren bislang nachrangigen Ansprüchen von weiteren sieben Milliarden Euro bliebe also nichts mehr übrig. Das könnte sich aber ändern, würden sie Banken und anderen Fremdkapitalgebern gleichgestellt. Darum wird nun in erster Instanz gestritten.

Der Fall wird wohl durch alle Instanzen gehen

„So etwas ist höchstrichterlich noch nicht geklärt“, stellt Richterin Susanne Lukauer vom Landgericht München klar. Auch ihr ist klar, dass egal wie ihr Urteil am Ende lautet, der Fall bis vor den Bundesgerichtshof als letzter Instanz durchgefochten wird. Denn er soll nach dem Willen aller Beteiligten Rechtsgeschichte schreiben.

Anleger wie Union Investment hätten niemals Wirecard-Aktien gekauft, wäre man vom Konzern nicht über die wahre bilanzielle Lage getäuscht worden, argumentierte ein Anwalt der Fondsgesellschaft. Insofern sei man als Aktionär genauso betrogen worden wie eine Bank, die ihren Kredit nur durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ausgereicht habe. Bei einem Betrugsfall diesen Ausmaßes ziehe das Insolvenzrecht, das Betroffene in Ränge einteilt, eben nicht mehr. Dort werde davon ausgegangen, dass Firmen integer und nicht kriminell gemanagt werden.

Unterschiedliche Sichtweisen

Jaffes Anwälte sehen das anders. Auch bei einem schweren Betrugsfall gelte das Insolvenzrecht unvermindert, beharren sie. Schließlich hätten Aktionäre auch bei Wirecard die Chance gehabt, mit Gewinn auszusteigen. Kreditgebende Banken dagegen hätten ein solches Wertsteigerungspotenzial grundsätzlich nicht und würden deshalb zu Recht bevorzugt, wenn es um Zugriff auf die Insolvenzmasse geht. Es könne schon sein, dass Aktionäre Anspruch auf Schadenersatz hätten, aber gegenüber Kreditgebern eben nur einen zweitrangigen.

„Es ist eine spannende Rechtsfrage“, bekannte Richterin Lukauer. Zuvor hatte sie sich umfassend die Rechtsmeinungen der Kontrahenten angehört und auch schon sich widersprechende Rechtsgutachten beider Parteien erhalten. Eine erste eigene Rechtsauffassung wie bei Verhandlungen sonst oft üblich ließ die Richterin nicht erkennen. Am 23. November will sie ihr Urteil verkünden, das dann von der unterlegenen Partei so gut wie sicher angefochten wird.

Kein Insolvenz im herkömmlichen Sinn

Pleite
Der Dax-Konzern Wirecard musste 2020 Insolvenz anmelden. Es besteht der Verdacht, dass große Teile des auf dem Papier stetig wachsenden Geschäfts und über Jahre hinweg alle Gewinne frei erfunden waren. Keine unglückliche Entwicklung der Märkte oder Managementfehler wären demnach für die Pleite verantwortlich, sondern kriminelle Energie.

Strafprozess
In der Sache geklärt wird das demnächst bei einem Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Chef und -Gründer Markus Braun. Der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager muss sich wohl Anfang 2023 mit zwei weiteren Angeklagten in einem Strafprozess vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe lauten auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue, Bilanzfälschung und Marktmanipulation. Ein weiterer Hauptverdächtiger befindet sich mit dem Wirecard-Topmanager Jan Marsalek immer noch auf der Flucht.

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