Nachdem es in Schnellteststationen mutmaßlich zu Finanzbetrug in großem Stil gekommen ist, sollen Betreiber von Teststationen zukünftig weniger Geld pro Abstrich abrechnen können.

Berlin - Nach mutmaßlichem Betrug in Corona-Schnellteststellen sollen die Betreiber ab Juli weniger abrechnen können. Zudem sollen sie strenger kontrolliert werden. Das sieht eine geänderte Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die zwischen den Bundesministerien derzeit abgestimmt wird und die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Die Funke Mediengruppe hatte zuerst darüber berichtet.

 

Betreiber von Teststellen sollen für die Entnahme des Abstrichs ab 1. Juli nur noch 8 Euro abrechnen können. Bisher waren es 15 bei ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern. Weil die Tests günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 4,50 statt mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.

Überprüfungen sollen Betrug verhindern

Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine Veröffentlichung von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen Tagen deutlich.

Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Abrechnungen künftig gründlicher prüfen - mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern auch im Detail und vor Ort. Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit sogenannten Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können. Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die Corona-Warn-App anschließen müssen. Auf Wunsch der Getesteten sollen sie ein Testzertifikat direkt über die App bekommen.

Die Kosten für alle Zentren insgesamt taxiert der Entwurf auf 1,4 Milliarden Euro 2021. Je eine Million Testungen entstehen dem Bund laut dem Entwurf darüber hinaus Kosten von bis zu 15 Millionen Euro bis Juni beziehungsweise 9 Millionen Euro ab Juli sowie Sachkosten von bis zu 6 Millionen Euro bis Juni und 4,5 Millionen Euro ab Juli 2021.