Im Streit um Schadenersatz für Solaranlagen war die Stuttgarter Versicherung vor dem Oberlandesgericht unterlegen. Revision beim BGH ließen die Richter nicht zu. Doch die Versicherung legt dagegen Beschwerde ein.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Rechtsstreit um Schadenersatz für Solaranlagen einer Leonberger Firma, die nicht den prognostizierten Ertrag bringen, zieht die Stuttgarter Lebensversicherung vor den Bundesgerichtshof (BGH). Nach einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart kündigte die Versicherung an, beim BGH Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Da es sich mithin um ein laufendes Verfahren handele, werde man sich zum OLG-Urteil weiterhin nicht äußern, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

 

Vor dem OLG hatten mehrere Käufer der Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern Ende April fast auf ganzer Linie gewonnen. Die Berufung der Versicherung gegen Urteile des Landgerichts war überwiegend zurückgewiesen worden. Die „Stuttgarter“ hatte eng mit der Leonberger Firma Eurosolid kooperiert, die inzwischen insolvent und im Visier der Staatsanwaltschaft ist. Weil dort wohl nichts zu holen ist, halten sich die Kläger an die Versicherung, die unter anderem Darlehen für den Kauf gewährt hatte.

Enge Kooperation mit Leonberger Firma

Die Richter entschieden, dass die Käufer die Darlehen nicht weiter bedienen müssten und die Versicherung ihnen die gezahlten Beträge zurückerstatten müsse, gegen Rückgabe der Anlagen. Sie begründeten dies vor allem mit der engen Kooperation zwischen der „Stuttgarter“ und Eurosolid: Entgegen ihrer eigenen Darstellung sei die Versicherung nicht nur reiner Darlehensgeber gewesen. Sie habe vielmehr für das Anlagekonzept geworben und den Eindruck erweckt, es geprüft zu haben. Tatsächlich habe dieses auf ungeprüften und unrealistischen Angaben von Eurosolid basiert. Der prognostizierte Ertrag hätte nach einem Gutachten selbst unter den günstigsten Voraussetzungen gar nicht erreicht werden können.

Der Anwalt der Kläger, Daniel Fingerle aus Leipzig, hatte das Urteil als „richtungsweisend“ für die teils bereits anhängigen, teils vorbereiteten weiteren Verfahren um den Solarpark gewertet. Verschiedene Kammern des Landgerichts hatten in der Sache bisher unterschiedlich geurteilt, dürften sich nun aber an der OLG-Entscheidung orientieren. Dies dürfte mit ein Grund sein, dass die „Stuttgarter“ nun vor den BGH geht.

Richter sehen keine grundsätzlichen Fragen

Die OLG-Richter hatten die Voraussetzungen für eine Revision als nicht erfüllt angesehen. Ihre Entscheidung halte sich im Rahmen der BGH-Rechtsprechung, besonders was das Überschreiten der Kreditgeberrolle angehe. Da es keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen gebe, fehle es auch an der für eine Überprüfung notwendigen grundsätzlichen Bedeutung. Dies muss nun der BGH selbst beurteilen.

Bei der Staatsanwaltschaft laufen nach wie vor Ermittlungen gegen Verantwortliche von Eurosolid, wie ein Behördensprecher bestätigte. Es geht um den Verdacht des Betrugs. Ende 2017 hatte es in diesem Zusammenhang bereits Durchsuchungen gegeben. Gegen Verantwortliche der Versicherung werde weiterhin nicht ermittelt, sagte der Sprecher.