Vergangenen Juli hat der Staatsgerichtshof beschlossen, dass freie Schulen den Eltern Gebühren erlassen dürfen und dafür Anspruch auf Ausgleich vom Staat haben. Umgesetzt wurde bisher allerdings noch nichts. Wir haben mit den freien Schulen auf der Filderebene über die Finanzierungsfrage gesprochen.

Filder - Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom vergangenen Juli zur Finanzierungsfrage freier Schulen im Land warten die Privatschulen auf der Filderebene bisher erfolglos auf Fortschritte. Im Rahmen des Urteils wurde beschlossen, dass freie Schulen den Eltern Gebühren erlassen dürfen und dafür Anspruch auf Ausgleich vom Staat haben. Anlass war eine Klage der Waldorfschule Nürtingen von 2004. Diese hatte sich gegen eine Kürzung staatlicher Zuschüsse gewehrt. Der Staatsgerichtshof hatte der Schule Recht gegeben und damit die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

 

„Die Regierung ist bereit, das Gesetz mit uns gemeinsam zu gestalten. Stattfinden werden diese Gespräche aber erst nach der Landtagswahl“, sagt Vincent Schiewe vom Verband der freien Waldorfschulen Baden-Württemberg. Zwischen dem Urteil und den ersten Gesprächen werden dann also mindestens acht Monate liegen. „An den Gesprächen werden neben der neuen Landesregierung wahrscheinlich auch das Kultusministerium und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen beteiligt sein“, sagt Schiewe. Die neuen Regelungen sollen am 1. August 2017 in Kraft treten.

Für Martina Peter läuft der Prozess zu langsam. Sie ist die kaufmännische Leiterin der Freien Evangelischen Schule Möhringen und bekommt das Problem vor Ort mit. „Die Leute rufen bei mir an und sagen, dass sie sich das Schulgeld nicht leisten können“, sagt sie. Gemeinsam werde dann eine individuelle Lösung gefunden. Neben den Geschwisterermäßigungen gebe es einkommensabhängig eine Staffelung nach unten. „Durch Eltern, die wenig zahlen können, entgeht der Schule eine Menge Geld“, sagt Peter.

Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, könnte die Finanzierung fiktiv folgendermaßen ablaufen: Familie Sommer möchte ihr Kind auf eine Privatschule schicken, kann den Monatsbeitrag von 160 Euro aber nicht zahlen. Die Eltern sprechen mit ihrer Wunschschule und weisen ihr geringes Einkommen nach. Die Schule erlässt der Familie die Hälfte des Betrags und kann nun auf Grund des Urteils vom Staat Ersatz fordern.

Wie hoch dieser Ersatz sein wird, ist eine der vielen Detailfragen, die in den kommenden Gesprächen geklärt werden müssen. Der Gesetzgeber steht vor einer schwierigen Aufgabe. Er muss zunächst eine sozialverträgliche Schulgeldhöhe festlegen. Jeder muss sich den Beitrag leisten können. Ist das Schulgeld zu hoch, greift das sogenannte Sonderungsverbot. Darin wird festgelegt, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen werden darf. Die maximale Schulgeldhöhe muss vom Gesetzgeber exakt bestimmt werden, denn daran soll dann im nächsten Schritt der Ersatzanspruch der Schulen an den Staat festgelegt werden.

„Das Gerichtsurteil ist ein juristischer Dschungel“, sagt Kai Buschmann dazu, Rektor an der Waldschule Degerloch. Ihm sei rätselhaft, wie es umgesetzt werden solle. Die Schule erhoffe sich aber finanzielle Entlastungen. An der Privatschule werden sozial schwächere Familien momentan durch einen Stipendienpool unterstützt, in den jede Familie bei der Aufnahme ihres Kindes einzahlt. „Diese Finanzierung kommt also bisher von innen, und nicht von außen, wie sie es eigentlich sollte“, sagt Buschmann.

Der Verband der freien Waldorfschulen kritisiert das. „Wir wollen ermöglichen, dass jeder frei wählen kann, auf was für eine Schule sein Kind geht“, sagt Schiewe. Eltern sollten sich für die pädagogische Ausrichtung entscheiden können, die am besten zu ihrem Kind passe, unabhängig vom Geld. „Wir würden uns deswegen wünschen, dass wir den Eltern das Schulgeld erlassen können.“

Reinhard Vieser, der Geschäftsführer der Michael-Bauer-Schule in Vaihingen, ist in dieser Frage wenig optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass wir weiterhin auf die Elternbeiträge angewiesen sein werden“, sagt er. Die freie Waldorfschule lebe sehr vom Engagement der Schulgemeinschaft. Lehrer müssten viel von ihrer Zeit für die Verwaltung aufwenden. „Wir müssen sehr gut haushalten, um finanziell über die Runden zu kommen“, sagt Vieser.

Ein wenig finanzielle Entspannung täte auch der Freien Aktiven Schule Degerloch gut. „Wer keinen großen Träger im Hintergrund hat, ist finanziell immer gefordert“, sagt die Geschäftsführerin Gabriele Groß. Die Freie Aktive Schule verfolgt ein spezielles pädagogisches Programm, das den Kindern in ihrer Entwicklung deutlich größere Freiräume lässt als eine herkömmliche Schule. Es gibt zum Beispiel keinen klassischen Stundenplan und die Lehrer heißen Begleiter. Auch hier gibt es ein gestaffeltes Schulgeld. Als kleine Schule sei das allerdings nicht einfach. Das Urteil vom vergangenen Juli findet Groß wichtig. „Egal auf was für eine Schule man geht, man sollte die gleichen Voraussetzungen bekommen.“

Die Internationale Schule Stuttgart in Degerloch fällt nicht unter die neuen Regeln. „Wir haben leider nur den Status einer Ergänzungsschule und beziehen deswegen keine Förderung vom Kultusministerium“, sagt Jürgen Schwenk, der Business Manager der ISS. Der Erlass von Schulgeld für finanzschwache Familien wird an der englischsprachigen Schule deswegen auch in Zukunft auf Kosten der Gemeinschaft gehen.