Der in Ellwangen festgenommene Togoer versuchte mit allen juristischen Mitteln in Deutschland zu bleiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt einen entsprechenden Antrag zurück.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsatz der Polizei Anfang Mai im baden-württembergischen Ellwangen gefassten Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen.

 

„Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt“, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Verfassungsbeschwerde sei „bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig“.