Bei einer Auseinandersetzung in Tübingen soll Oberbürgermeister Boris Palmer einen Studenten belästigt haben. Palmer wehrt sich nun gegen die Vorwürfe. Er sei von dem „linken Studenten beschimpft“ worden.

Digital Desk: Jörg Breithut (jbr)

Stuttgart - Boris Palmer wehrt sich gegen die Vorwürfe, einen Studenten bei einer Auseinandersetzung belästigt zu haben. Der Tübinger Oberbürgermeister sieht sich eher als Opfer, der von einem „linken Studenten beschimpft“ und bedroht worden sei.

 

In einer Statusmeldung bei Facebook schreibt Palmer am Montagmorgen: „Wenn die Presse nun daraus macht, der Student sei belästigt worden, so verkennt das die Rechtslage und macht aus dem Täter ein Opfer.“ Palmer bezieht sich auf einen Vorfall, der sich vor knapp zwei Wochen in Tübingen abgespielt haben soll. Dort soll der Oberbürgermeister einen Studenten fotografiert und bei einem Streit dazu aufgefordert haben, seine Personalien zu zeigen, um ein Ordnungsgeld zu verhängen. Dafür war er unter anderem von der früheren Grünen-Politikerin Jutta Ditfurth kritisiert worden.

Palmer beschreibt die Situation nun so, als habe der Student eine sachliche Diskussion zu einer lauten Auseinandersetzung ausarten lassen. „Dann schrie er laut, ich würde ihn stalken, wedelte wild mit den Armen und bedrohte mich“, schreibt Palmer bei Facebook. Als er ein Foto machen wollte, um ein Ordnungsgeld wegen Ruhestörung und Weigerung zur Angabe der Personalien durchzusetzen, sei der Student geflüchtet und habe sich versteckt. Dann habe Palmer nichts weiter unternommen. Lesen Sie hier die Reaktionen der Nutzer bei Twitter >>

Der Streit soll sich bereits Mitte November ereignet haben, als Palmer sich auf dem Heimweg vom Rathaus befand. Der Student hatte nach Angaben des „Schwäbischen Tagblatts“ zunächst im Vorbeigehen eine Bemerkung über Palmer gemacht, der sich daraufhin umgedreht, den Studenten zur Rede gestellt und angebrüllt haben soll. Der Student hatte demnach im Verlauf des Gesprächs lautstark gefordert, dass Palmer ihn in Ruhe lasse solle, weil er sich bedrängt fühlte.

Zeugen beschreiben Palmers Verhalten als „extrem befremdlich“

Daraufhin habe Palmer ihn aufgefordert, seine Personalien vorzuzeigen und ein Foto des Studenten gemacht. Als Leiter der Ortspolizeibehörde habe er das Recht zu einer Personenkontrolle, schreibt der Oberbürgermeister. Er habe den Studenten darauf hingewiesen, „dass seine laute Schreierei nach 22 Uhr einen Verstoß gegen Paragraph 2 der städtischen Polizeiverordnung darstelle“.

Laut „Tagblatt“ gesellten sich immer mehr Passanten zu der Auseinandersetzung hinzu. Zwei Augenzeugen beschreiben Palmers Verhalten als „extrem befremdlich“, der OB sei „immer lauter und aggressiver geworden“ und habe „vollkommen neben sich“ gestanden.

Juristisch ist das Verhalten von Boris Palmer allerdings fragwürdig. Zwar hat jedermann das Recht, die Identität einer Person festzustellen, wenn er sie „auf frischer Tat“ ertappt. Dieses Recht geht aus der Strafprozessordnung hervor und gilt daher auch für Oberbürgermeister. Allerdings muss es sich dabei um eine Straftat handeln. Eine Ordnungswidrigkeit reicht dafür nicht aus.