Angehörige der Opfer des Terroranschlags vom 11. September 2001 in New York haben einen juristischen Sieg errungen. Sie dürfen gegen Saudi Arabien auf Schadenersatz klagen.

New York - Mehr als 16 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben Angehörige der Opfer einen juristischen Sieg errungen. Dieser könnte es ihnen ermöglichen, das Land Saudi-Arabien auf Schadenersatz zu verklagen. Ein US-Gericht in New York ließ die Klage von zahlreichen Angehörigen am Mittwoch (Ortszeit) grundsätzlich zu und ordnete an, mit der Beweissicherung zu beginnen, wie es in der 41-seitigen Entscheidung heißt.

 

Die Kläger werfen dem Golfstaat unter anderem vor, den Aufstieg Al-Kaidas zu einer Terrororganisation unterstützt zu haben. Die Gruppe habe die Anschläge nur verüben können, weil sie „finanzielle und operative Unterstützung“ von Organisationen erhalten habe, die direkt vom saudischen Staat kontrolliert worden seien.

Verfahren wird nicht eingestellt

Saudi-Arabiens Antrag, das Verfahren einzustellen, lehnte Richter George Daniels ab. Zuvor hatte der US-Kongress - speziell für den vorliegenden Fall - ein Gesetz verabschiedet, das Zivilklagen gegen befreundete Staaten erlaubt. Im nun folgenden Verfahrensschritt soll aber zunächst überprüft werden, ob Saudi-Arabien aus anderen Gründen Immunität genießt.

Am 11. September 2001 entführten islamistische Terroristen mehrere Flugzeuge und steuerten zwei von ihnen in die beiden Türme des World Trade Centers in New York. Rund 3000 Menschen wurden getötet. 15 der 19 Selbstmordattentäter waren saudische Staatsbürger. Eine Gruppe von Opfer-Angehörigen versucht seit Jahren, auf juristischem Wege Schadenersatz von den mutmaßlichen Drahtziehern der Anschläge zu bekommen.