Ein zwölf Jahre altes Mädchen aus Baden-Württemberg ist vor knapp vier Jahren nach einem Badeunfall in einem Hotelpool in Prag gestorben. Nun hat das Oberste Gericht Tschechiens eine Bewährungsstrafe für einen verantwortlichen Bauleiter bestätigt.

Prag/Brünn - Vor knapp vier Jahren starb eine Zwölfjährige aus Baden-Württemberg nach einem Badeunfall in einem Hotelpool in Prag. Das Oberste Gericht Tschechiens in Brünn (Brno) hat nun eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für einen verantwortlichen Bauleiter bestätigt, wie am Donnerstag aus der Urteilsverkündung hervorging. Der Mann wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Der Berufungsantrag wurde in weiten Teilen abgewiesen.

 

Das Mädchen war am 18. August 2017 beim Tauchen von einem Abflussrohr angesaugt worden und hatte sich nicht mehr selbst befreien können. Erst mit Hilfe der Feuerwehr gelang es, das Kind aus dem Wasser zu holen. Es starb wenige Tage später im Krankenhaus. Mutter und Zwillingsschwester des Mädchens mussten das Unglück mitansehen.

Gutachter stellten folgenschwere Verstöße fest

Gutachter stellten folgenschwere Verstöße gegen technische Normen bei Planung und Bau der Anlage fest. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Schutzgitter an dem Rohr „völlig ungeeignet“ gewesen seien. Zudem sei die Saugleistung der insgesamt sechs Pumpen viel zu hoch gewesen. Die Einlassöffnung befand sich in einer Tiefe von 2,6 Metern.

Für mehr Sicherheit in Hotelpools setzt sich seit Jahren der deutsche Verein „Parents4safety“ ein. Er hat nach eigenen Angaben mehr als 500 Unfälle an Ansauganlagen dokumentiert, fast alle davon im Ausland. „Alter und Schwimmfähigkeit verlieren an Bedeutung, solange Ansaugöffnungen tödliche Kräfte entwickeln“, warnt der Verein auf seiner Internetseite.