Stuttgart/Dresden -
Der Antisemitismusbeauftragte Baden-Württembergs, Michael Blume, darf ungestraft „falscher Jude“ genannt werden. Zudem darf ihm an den Kopf geworfen werden, dass er „seine Daseinsberechtigung verwirkt“ habe – ebenfalls ohne Angst vor Konsequenzen.
Die Aussagen erfüllten laut einem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der unserer Zeitung vorliegt, „den Tatbestand der Bedrohung, der Beleidigung oder einer anderen Straftat nicht.“
Schmähungen auf Twitter bleiben ungestraft
Nachdem Blume im Dezember letzten Jahres auf Twitter wie genannt beschimpft worden war, erstattete er Anzeige. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelte daraufhin einen Mann aus Sachsen. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft Dresden, die die Aussage als zulässige Meinungsäußerung einstufte und das Verfahren einstellte. Blume erhob Einspruch, woraufhin der Fall an die Generalstaatsanwaltschaft der sächsischen Landeshauptstadt ging.
Nach knapp fünf Monaten bekam Blume nun Post aus Dresden: Die Twitternachricht sei zu „unkonkret, um die Anforderungen einer Bedrohung zu erfüllen“, weshalb der Beschwerde nicht stattgegeben werde.
Blume sieht einen Fall von Rechtsversagen
Der Beauftragte gegen Antisemitismus ist schockiert: „Wir haben es tatsächlich mehrfach lesen müssen, bis wir es geglaubt haben.“ Ein solches Urteil zerstört seines Erachtens das Vertrauen in den Rechtsstaat. „Warum sollen Menschen Anzeige erstatten, wenn sie das Gefühl haben, es passiert nichts?“, fragt sich Blume. Für ihn handelt es sich hier um einen klaren Fall von „Rechtsversagen“.
Blume will sich durch diese ernüchternde Nachricht jedoch nicht unterkriegen lassen. Zum einen denkt er über ein weiteres juristisches Vorgehen nach. Zum anderen zieht er sich nicht aus dem Netz zurück. Trotz der Schmähungen durch die „dumpfen Troll-Accounts“ verkündete er, wieder mehr Präsenz auf Twitter zu zeigen.