Wegen der Vorwürfe beim FDP-Parteitag wird die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen gegen Ex-Minister Döring einleiten. Es gebe keinen Anfangsverdacht. Das hat die Prüfung der Staatsanswaltschaft ergeben.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird wegen der beim FDP-Parteitag in Villingen-Schwenningen erhobenen Vorwürfe keine Ermittlungen gegen Ex-Minister Walter Döring einleiten. Eine entsprechende Verfügung sei inzwischen nach Prüfung des Sachverhalts ergangen, teilte ein Behördensprecher auf StZ-Anfrage mit. Zum einen habe sich kein    ausreichender Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung oder Vorteilsnahme ergeben, zum anderen wäre eine etwaige Tat verjährt und daher nicht mehr verfolgbar. Durch die Prüfung habe sich auch „kein Anlass für weitere Maßnahmen ergeben“, fügte der Sprecher hinzu.

 

Nach dem FDP-Parteitag im November hatte die Staatsanwaltschaft einen „Beobachtungsvorgang“ angelegt. Damit reagierte sie auf Äußerungen des FDP-Bundestagskandidaten Matthias Werwigk, des Ehemanns von Ex-Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck. Dieser hatte vor den Delegierten über einen Jahre zurückliegenden Vorgang berichtet: Ein Unternehmer, der von einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums mit einem Preis ausgezeichnet wurde, sei kurz darauf von Döring um eine Spende auf ein von ihm benanntes Konto angegangen worden. Als er nicht zahlte, habe Döring wenig später nachgefasst, es sei „noch kein Geldeingang“ festzustellen gewesen. Dies hatte die Frage aufgeworfen, ob Döring als Minister Amtshandlungen mit der Aufforderung zu Zahlungen verbunden habe.

Döring: nie einen Pfennig für mich genommen

Der Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens aus der Region Stuttgart, das nicht genannt werden will, hatte den Vorgang aus dem Jahr 1999 bestätigt. Nach seiner Erinnerung habe das Geld aus steuerlichen Gründen auf ein „Privatkonto“ überwiesen werden sollen. Inzwischen teilte er mit, das Schreiben Dörings liege ihm nicht mehr vor, die Kontonummer sei daher nicht mehr feststellbar.

Döring zeigte sich gegenüber der StZ durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt. „Ich habe nie einen Pfennig für mich genommen“, betonte er. Spenden auf Privatkonten seien „schon deshalb undenkbar, weil dann ja gar keine Spendenquittungen ausgestellt werden können“. Mit dem Konto „irgendwo im Landkreis“, von dem Werwigk gesprochen habe, sei wohl eines der Wahlkreiskonten der FDP im Kreis Schwäbisch Hall gemeint gewesen. Nach Darstellung des Ex-Ministers gab es häufiger Redneranfragen an ihn mit dem Hinweis, „dann auch was für Ihre Partei zu tun“; dies sei legal und nicht verwerflich. Von seinen Vortragshonoraren hätten entweder die FDP oder die mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall profitiert, seltener auch mal Sportvereine in seiner Heimatstadt. Anlass für Werwigks Attacken waren Dörings Ambitionen auf das Amt des Spitzenkandidaten der Südwest-FDP bei der Bundestagswahl; damit forderte er die Landesparteichefin Birgit Homburger heraus.