Ein Busfahrer parkt in Böblingen einen Rettungswagen im Einsatz um, der die Straße blockiert. Das wirft Fragen auf: Welche Rechte haben Rettungssanitäter überhaupt und was ist bei Blaulicht zu beachten?

Digital Desk: Lena Hummel (len)

Böblingen - Der Busfahrer, der in Böblingen einen Rettungswagen im Einsatz umgeparkt hat, war nicht der erste, der das Leben eines Menschen gefährdete. Immer wieder hört man von ähnlichen Fällen: Am vorigen Mittwoch blockierte in Stuttgart ein Paketlieferant den Parkplatz, der für die Feuerwehr reserviert war, um Sanitätern zur Hilfe zu kommen. Im Januar hatte ein Mann einen Notarztwagen in Eppstein in Hessen umgestellt, der ihn eingeparkt hatte, wenige Tage vorher hatte ein Autofahrer in Freiburg einen Rettungswagen nicht überholen lassen. Welche Rechte haben Sanitäter? Wie sollten sich Passanten verhalten?

 

Wo sind die Rechte formuliert?

Das ist in den Paragrafen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Zu unterscheiden sind dabei Sonder- und Wegerechte. Das Sonderrecht befreit Rettungskräfte von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, um Menschenleben zu retten, ohne ihnen aber Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzuräumen. Das Wegerecht legt bei gleichen Voraussetzungen dagegen fest, dass alle anderen Platz machen müssen.

Wann darf ein Rettungswagen die Straße blockieren?

Nehmen Rettungssanitäter ihr Sonderrecht zur Missachtung der Straßenverkehrsordnung in Anspruch, dann dürfen sie auch dort Halten und Parken, wo das sonst verboten ist. Laut eines von den Johannitern veröffentlichten Dokuments sei die Eile immer gegen die Behinderung abzuwägen. Das heißt: Je größer die Eile, desto stärker darf der Verkehr behindert werden.

Wie sollten sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten?

„Abwarten. Ist einer der Sanitäter frei, kann man ruhig auf ihn zugehen und fragen, wie lange der Einsatz noch dauert“, sagt Katharina Kallis, die Sprecherin der Johanniter im Land. Man könne auch fragen, ob es eine Lösung gebe, die weder den Einsatz behindere oder verzögere noch die eigene Zufahrt versperre oder an der eigenen Weiterfahrt hindere.

Wann darf ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn fahren?

„Die Leitstelle entscheidet, ob ein Rettungswagen mit Sondersignal fahren darf oder nicht“, sagt Kallis. Laut der StVO sind solche Fahrten dann erlaubt, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden“. Andere Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger – müssen dann Platz machen. Blaues Blinklicht alleine gewährt den Einsatzkräften dagegen keinen Vorrang.