Das Jugendschöffengericht hat einen 20-Jährigen zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hatte im Juli vergangenen Jahres einen Unfall in Ditzingen verursacht, bei dem drei seiner Bekannten starben.

Ditzingen - Weil er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat, ist ein 20-Jähriger aus Ditzingen-Hirschlanden am Dienstag zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Der junge Mann musste sich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ludwigsburg verantworten. Er hatte in der Nacht von 16. auf 17. Juli vergangenen Jahres auf der Umgehungsstraße von Hirschlanden einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem drei seiner Bekannten ums Leben kamen. Die Angehörigen der Toten traten im Prozess als Nebenkläger auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ohne die erforderliche Fahrerlaubnis nach Drogen- und Alkoholkonsum mit mindestens Tempo 180 statt der erlaubten 70 unterwegs war. Für die Spritztour hatte er zum wiederholten Mal das Auto seines Vaters entwendet. Der Unfallfahrer selbst überlebte schwer verletzt.

 

In der Anwendung des Jugendstrafrechts folgte das Schöffengericht den Anträgen der Anklage und der Verteidigung. Die Vollstreckung eines Teils der Jugendstrafe sei richtig, führte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung aus. „Um Sie zur Besinnung zu bringen“, sagte er direkt zu dem Angeklagten.