Das Gericht und die Staatsanwaltschaft gehen von einer Fluchtgefahr bei dem 20-Jährigen aus, der einen tödlichen Unfall mit einem Mietwagen in Stuttgart verursacht hat. Seine Anwältin sieht das anders.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Anwältin Yasmin Domé des 20 Jahre alten Autofahrers, der den tödlichen Unfall an der Rosensteinstraße verursacht hat, will eine Haftprüfung beantragen. Sie sieht die Fluchtgefahr nicht gegeben, welche die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag als Begründung angab. Der Haftrichter hatte die Lage ebenfalls so eingeschätzt. „Diese Gefahr besteht nicht, er ist gut in die Familienstruktur eingebunden“, sagt die Verkehrsrechtlerin. Ihr Mandant sei sehr mitgenommen von den Ereignissen. „Er bedauert den schweren Unfall zutiefst“, übermittelt seine Anwältin.

 

U-Haft wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung

Der junge Mann sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Er war mit einem gemieteten Jaguar ins Schleudern geraten und prallte gegen einen Kleinwagen, dessen Insassen bei dem Unfall starben.

Der Gutachter habe eine erste Einschätzung der Geschwindigkeit gegeben, mit der der Unfallverursacher unterwegs gewesen sein soll. Er schätzt das Tempo auf 80 bis 100 Stundenkilometer statt der erlaubten 50. Die Anwältin Domé geht von „höchstens 80 bis 90 Stundenkilometern“ aus, sagte sie auf Nachfrage.