Vier Kinder wurden beim Absturz einer Jahrmarkt-Gondel im vergangenen Sommer in Remseck verletzt. Nun wird bekannt: Der Betreiber hatte das Fahrgeschäft wohl nicht sorgfältig aufgebaut und so den Unfall verursacht. Nicht nur deshalb ist der Mann angeklagt.

Remseck - Eine abgestürzte Gondel, vier verletzte Kinder und zahlreiche schockierte Eltern: Für den folgenschweren Unfall mit einem Karussell auf dem Neckarremser Straßenfest im vergangenen Juli sind die Betreiber des Fahrgeschäfts verantwortlich. Das erklärt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die jetzt zwei 38 und 49 Jahre alte Schausteller angeklagt hat.

 

Es geht um fahrlässige Körperverletzung – und um Urkundenfälschung. Denn das Karussell soll nicht nur nachlässig aufgebaut worden sein. Vielmehr hätten die Betreiber die Prüfdokumente des Tüv, die sie bei der Stadtverwaltung als Genehmigungsbehörde einreichen mussten, auch noch gefälscht, sagt Heiner Römhild, der Sprecher der Ermittlungsbehörde.

Fehlender Sicherungsstift löste Unfall aus

Bei dem Unfall nur wenige Minuten nach Beginn des Festes war eine Gondel des Kinderkarussells „Crazy Fruits“ bei voller Fahrt aus seiner Verankerungen gesprungen, auf eine andere Kabine geprallt und dann auf den Boden aufgeschlagen. Vier Kinder im Alter zwischen zehn und elf Jahren wurden dabei verletzt, teils durch umherfliegende Trümmerteile. Ein elfjähriger Junge erlitt schwere Blessuren, er musste zeitweise auf der Intensivstation behandelt werden. Als Grund für den Absturz ermittelte ein Sachverständiger kurz nach dem Vorfall einen fehlenden Verbindungsstift zwischen der abgestürzten Gondel, die sich im Betrieb auf- und abbewegt, und dem übrigen Fahrgeschäft.

Der fehlende Splint ist nun auch der Grund, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber des Karussells vorgeht. Ob der Stift bereits vor der ersten Fahrt fehlte oder erst später herausgefallen ist, konnte die Polizei zwar nicht mehr ermitteln. So oder so habe der 49-Jährige aber die nötige Sorgfalt vermissen lassen, erklärt Römhild – entweder beim Aufbau des Karussell oder bei dessen Kontrolle. Denn spätestens bei einer Überprüfung vor der ersten Fahrt hätte das fehlende Bauteil bemerkt werden müssen, meinen die Ermittler. Deshalb gehen sie von einer fahrlässigen Körperverletzung aus.

Fälschung war offenbar nicht zu erkennen

Damit aber nicht genug: Mit seinem elf Jahre jüngeren Kollegen soll der Betreiber das sogenannte Prüfbuch seines Karussells manipuliert haben. Darin sind die Zertifikate abgelegt, die aussagen, wann das Fahrgeschäft zuletzt von Sachverständigen, in der Regel des Tüv, kontrolliert wurde. Im Remsecker Fall geht es um ein Zertifikat des Tüv Nord, das nur für einen bestimmten Zeitraum gültig gewesen sei, wie Staatsanwalt Römhild erklärt. Diesen Zeitraum hätten die beiden Angeklagten eigenhändig und unerlaubterweise verändert, um den Anschein einer gültigen Tüv-Plakette zu erwecken. „Das Dokument wurde so bearbeitet, dass es länger gültig war“. Die Stadt Remseck hatte kurz nach dem Unfall erklärt, dass ihr ein bis Jahresende 2018 gültiges Tüv-Siegel vorliege. Offenkundig ein Irrglaube.

Karl-Heinz Balzer, der Erste Bürgermeister, sagt, dass keinem seiner Mitarbeiter etwas aufgefallen sei – trotz deren Erfahrung in der Materie. „Die Dokumente sahen normal und echt aus.“ Vor Ort kontrollierte das Rathaus das Fahrgeschäft nicht und verwies im Nachhinein darauf, dass man den Betreiber schon seit Jahren kenne und keinen Anlass gehabt habe, an dessen Zuverlässigkeit zu zweifeln. Das Problem daran: Die Straßenfestgemeinschaft als Veranstalter des Festes hatte im vergangenen Sommer zwar die gleiche und dem Rathaus bekannte Schaustellerfirma aus Murrhardt (Rems-Murr-Kreis) beauftragt wie in den Jahren zuvor. Ausgerechnet das betroffene Karussell betrieb aber ein Subunternehmer.

Stadt will künftig genauer kontrollieren

Rechtlich ist das Vorgehen der Stadt gleichwohl zulässig, laut den Vorschriften für sogenannte fliegende Bauten, zu denen Fahrgeschäfte gehören, „kann die Baurechtsbehörde die Inbetriebnahme von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen“ – sie muss es aber nicht tun.

Um solche Zwischenfälle künftig zu vermeiden, will die Verwaltung fortan gründlicher kontrollieren. Zwar sei man vor Betrügern nicht gefeit, sagt der Erste Bürgermeister Balzer. Man werde aber darauf achten, sich Prüfdokumente früher vor dem Beginn einer Veranstaltungen zuschicken zu lassen, um mehr Zeit für die Kontrolle zu haben. „Das wird uns eine Lehre sein.“