Dort soll jedoch umfangreicher Wohnbau entstehen, der auch Geld in die Stadtkasse spülen dürfte. Mit Blick auf den Fuchshof-Wohnbau sprach Freie-Wähler-Stadtrat Reinhardt Weiss zwischenzeitlich von einem „Goldesel“ für die städtische Wohnungsbau GmbH. Die Kläger fühlten sich offensichtlich übers Ohr gehauen, sei das Kaufangebot der Stadt für ihr Grundstück nach Aussage vom April doch wiederum „unterirdisch“ gewesen. Das Gericht gab ihnen in zweiter Instanz recht. Der Bebauungsplan, auch für die Schule, wurde für ungültig erklärt.
Stadt müsste bei Bedarfsfall eine Alternative finden
Stellt sich die Frage: Was wird die Stadt tun, falls es einmal einen Schulanbau, eine weitere Sporthalle, einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte braucht? Hat sie sich am Fuchshof in Anbetracht mangelnder Alternativen verspekuliert? Baubürgermeisterin Andrea Schwarz sagte im Gemeinderat nach dem Urteil zwar, für weitere Klassenzimmer gebe es keinen Bedarf. Dafür vielleicht für eine Turnhalle oder eine Kita.
Das eigentlich angedachte Areal galt dafür als ideal. Es sei laut Stadtsprecherin Susanne Jenne ein wichtiges Entwicklungsziel gewesen, die Fläche neben der Schule zu sichern und vorzuhalten. Auch weil weitere Einrichtungen wie das Stadionbad, die Eisbahn und die Justinus-Kerner-Schule nahe sind. Dem Gemeinderat war die Erweiterungsmöglichkeit ebenfalls wichtig. Die ist an erhoffter Stelle jedoch passé. „Sollte sich der Bedarf in den nächsten Jahren konkretisieren, müssen Flächen an anderer Stelle gefunden werden“, macht Jenne deutlich.
Späterer Kauf scheint ausgeschlossen
Etwas Neues zu finden ist schwierig, doch die einzige Möglichkeit. Denn nach Information unserer Zeitung wird das begehrte Grundstück auch von künftigen Erben nicht an die Stadt verkauft werden. Die leise Hoffnung, dass die Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch verkaufen würden, hatte wenige Wochen nach dem Urteil Stadtrat Wilfried Link (CDU) geäußert. Die Stadt teilt hierzu auf Anfrage mit, Gesprächen mit den Eigentümern offen gegenüber zu sein. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen bestehe ein öffentliches Interesse an schulnahen baulichen Erweiterungsflächen oder Frei- und Spielflächen. Eine planungsrechtliche Sicherung könne jedoch erst ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn die Stadt ins Eigentum des Grundstücks gelangt. „Wir haben aber keine konkreten Pläne oder Absichten“, sagt Susanne Jenne. Man akzeptiere das Urteil in vollem Umfang.
Unterdessen läuft die Planung für die Fuchshof-Wohnbebauung östlich der Schule weiter. Die Stadt führt sie nach dem Urteil unverändert fort. „Aktuell werden die Pläne entsprechend der Vorgaben durch die politischen Gremien weiter konkretisiert“, teilt Susanne Jenne mit. Das Ergebnis soll dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden, danach wird die Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgerufen sein. Wann die Beschlussfassung steht, sei ungewiss. Zumal zunächst ein Antrag zu den Stellplätzen im geplanten Wohngebiet abgearbeitet werden müsse. Eine Sicherheit hat die Stadt zumindest: Alle erforderlichen Grundstücke befinden sich inzwischen in ihrem Eigentum.
Neuer Bebauungsplan kurz vor der Fertigstellung
Was das Schulareal angeht, muss das Rathaus seit dem Urteil einen neuen Bebauungsplan aufstellen, um wieder eine planungsrechtliche Grundlage zu haben. Einen Entwurf segnete der Gemeinderat bereits im April ab. Aktuell werden nach Angaben der Stadt die dazu eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und der Satzungsbeschluss vorbereitet. „Der neue Bebauungsplan kann voraussichtlich im Herbst beschlossen werden und in Kraft treten.“
Das größtenteils unbebaute Grundstück der Kläger nebenan ist diesmal außen vor. Die Stadt unterstreicht hierzu nochmals, „das Urteil und die damit einhergehenden Konsequenzen in vollem Umfang“ akzeptiert zu haben. Sie entschied daher auch, keine Rechtsmittel einzulegen. Vom Ausgang der Verhandlung sei man überrascht gewesen. „Weil der Standortentscheidung für die Fuchshofschule ein intensiver Abwägungsprozess vorausgegangen war.“
Dient Grundstück nun als Pufferzone?
Das Rathaus sieht nun zumindest Positives darin, würde das Nachbargrundstück als Pufferzone zwischen der Wohnbebauung an der Oststraße und der Schule fungieren. Ausgewiesen ist es als Gärtnereifläche. Ein Zweck, dem es lange diente, inzwischen grünt eine Wiese. Doch sehen auch die Eigentümer ihr Grundstück als eine Pufferzone? Spannend dürfte es jedenfalls werden, sollten sie selbst eine Wohnbebauung anstreben. Dafür müsste wiederum die Stadt einer Änderung des alten, nun wieder gültigen Bebauungsplans zustimmen. Ob der Gemeinderat das dann absegnen wird?