Der 39 Jahre alte Mann, der im Januar 2023 mit über 300 Kilometern pro Stunde vor der Polizei geflohen ist und unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu anderthalb Jahren Haft verurteilt wurde, saß am Freitag erneut auf der Anklagebank.

Insgesamt 41 Streifenfahrzeuge und ein Polizeihubschrauber hatten im Januar 2023 die Verfolgung aufgenommen – und dennoch gelang einem 39 Jahre alten Autohändler in seinem Mercedes AMG GT 63 S die Flucht. Um die Einsatzkräfte abzuschütteln, war der Mann mit bis zu 300 Kilometern pro Stunde auf den Autobahnen rund um Stuttgart unterwegs – ohne Führerschein, dafür aber offenbar mit Kokain, das er laut seines Anwalts für den Eigenbedarf erworben hatte.

 

Ermittlungen führten zur Festnahme des 39-Jährigen und schließlich zur Verurteilung. Der 639 PS starke Bolide wurde sichergestellt. Wegen des mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dem Fälschen eines Führerscheins und vor allem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens – in Deutschland ist dieser Straftatbestand auch ohne Kontrahenten möglich – ist der geständige Mann am Amtsgericht Ludwigsburg zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Weil er einschlägig vorbestraft ist, ohne Bewährung. Im Bundeszentralregister finden sich 20 Einträge. Seit dem Jahr 2000 sind dort unter anderem Körperverletzungen, Beleidigungen und mehrfach auch Fahren ohne Fahrerlaubnis gelistet.

Die Fluchtstrecke, die der 39-Jährige im Januar 2023 gefahren ist Foto: STZN

Am vergangenen Freitag saß der Vater zweier kleiner Kinder erneut auf der Anklagebank. Wegen des Betruges im besonders schweren Fall in vier Fällen und erneut wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist er im Berufungsprozess am Landgericht Stuttgart zu einer weiteren Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. In erster Instanz am Amtsgericht Böblingen war es noch ein Monat mehr. Dort hatte der Autohändler die Taten zwar ebenfalls bereits eingeräumt, war jedoch mit dem Strafmaß nicht einverstanden und legte daher Rechtsmittel dagegen ein. Der Mann, der zuletzt mit seiner Familie im Landkreis Biberach wohnte, hatte gestanden, ab April 2023 als Vermittler von hochpreisigen Fahrzeugen sowohl Verkäufer als auch Kaufinteressenten getäuscht zu haben. Entweder lieferte er die Wagen – unter anderem einen Mercedes C 63 S – trotz Bezahlung nicht aus oder gab den vereinbarten Verkaufspreis nicht weiter.

Angeklagter will Verlobte schützen

„Ich bin nicht morgens mit dem Gedanken aufgewacht, Leute abzuzocken“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. „Aber ich war ein größenwahnsinniger Junkie.“ Zugleich stellte er sich schützend vor seine Verlobte, die formal die Geschäftsführerin der in Böblingen gemeldeten GmbH war. „Meine Lebensgefährtin hat nichts verbrochen, sie hat damit nichts zu tun. Ich bin allein dafür verantwortlich und möchte es unbedingt wieder gutmachen.“ Seine Partnerin würde nicht einmal falsch parken, betonte er. Dafür würden auch ihre Vorstrafen sprechen. Bis auf eine fahrlässige Körperverletzung – ihr Hund hat eine andere Hundehalterin gebissen – hat sie eine weiße Weste.

Die 41. kleine Strafkammer des Landgerichts sah es jedoch ebenfalls als erwiesen an, dass die 31 Jahre alte Frau den Angeklagten unterstützt habe und auch gegenüber den Kunden der Gesellschaft aufgetreten sei. Dementsprechend wurde sie in zweiter Instanz wegen Beihilfe zum Betrug schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 35 Euro verurteilt, am Amtsgericht waren es noch 100 Tagessätze. Damit sind beide Schuldsprüche rechtskräftig.

Opfer entschädigt

Den entstandenen Gesamtschaden in Höhe von 110 700 Euro hat die 31-Jährige mittlerweile an die Geschädigten zurückgezahlt, ihr Verlobter hat sich zudem dazu verpflichtet, die Hälfte dieser Summe zu übernehmen, sobald er wieder auf eigenen Beinen steht und Geld verdient. In absehbarer Zukunft wird er wohl nicht dazukommen. Denn dem Mann droht schon wieder juristischer Ärger. Am Amtsgericht Waiblingen ist bereits ein weiteres Verfahren anhängig, offenbar geht es erneut um Betrug im Autohandel. Der Prozess soll im kommenden Februar beginnen. Wie lange der 39-Jährige letztlich insgesamt ins Gefängnis muss, ist noch unklar. Erst, wenn die Urteile der beiden Amtsgerichte Ludwigsburg und Waiblingen rechtskräftig sind, kann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden.