Drohnen am Flughafen können schnell gefährlich werden und, wie am Donnerstagmorgen in Frankfurt, den gesamten Flugverkehr stillegen. Auch am Flughafen Stuttgart wurden schon Drohnen gesichtet.

Stuttgart - Eine Drohne hat am Donnerstagmorgen eine Dreiviertelstunde den Flugverkehr am Frankfurter Flughafen lahmgelegt. Aus Sicherheitsgründen waren weder Starts noch Landungen möglich. Um 8.15 Uhr wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, denn von dem Fluggerät war nichts mehr zu sehen. Auch am Stuttgarter Flughafen ist das Problem bekannt, jedoch in wesentlich kleinerem Ausmaß.

 

Am Airport in Echterdingen wurden 2018 neun Drohnen gesichtet, 2017 waren es zwei, teilt Kristina Kelek, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit. Zum Vergleich: An Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt gab es 2018 31 Behinderungen durch Drohnen. Bis einschließlich März dieses Jahres wurde am Stuttgarter Flughafen noch keine einzige Drohne gemeldet.

Drohnensichtungen in Deutschland massiv gestiegen

In ganz Deutschland vermerkte die DFS im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen. Im Jahr zuvor, 2017, waren es mit 88 Sichtungen deutlich weniger. 2019 sind der DFS bis einschließlich April 34 Drohnensichtungen im deutschen Luftraum bekannt, alleine 17 davon im Monat April.

In den meisten Fällen meldet der Pilot oder die Pilotin selbst die Drohne an die Lotsen am Boden. Die können die Drohne nämlich meist gar nicht erkennen, so Kelek. Die Information wird dann an die Bundespolizei weitergegeben. Wenn die Drohne die Landebahn blockiert oder anderweitig gefährlich werden kann, werde keine Lande- oder Starterlaubnis erteilt. „Die komplette Einstellung des Flugverkehrs wie in Frankfurt ist aber eher die Ausnahme“, sagt die DFS-Sprecherin. Sperrungen am Stuttgarter Flughafen aufgrund von Drohnen seien ihr nicht bekannt.

Ähnliche Gefahr wie große Vögel

Drohnen am Flughafen sind auch deshalb so gefährlich, weil sie ähnlichen Schaden anrichten können wie ein Vogelschlag – also, wenn ein großer Vogel sich in eine Turbine verirrt oder gegen die Cockpitscheibe fliegt. „Wir hatten zum Glück noch keine gefährlichen Vorfälle“, sagt Kelek, deshalb gäbe es keine Erfahrungswerte.

In Deutschland sind Drohnenflüge über dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten – genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen.

Laserattacken immer noch Problem in Stuttgart

In den letzten Jahren mehrten sich zwar die Sichtungen von Drohnen an Flughäfen. Dafür ging ein anderes Problem bundesweit zurück: Laserattacken, bei denen Pilotinnen oder Piloten von einem Laserpointer geblendet werden. 2017 wurden deutschlandweit 429 Fälle gemeldet, im Folgejahr waren es nur noch 126. Am Stuttgarter Flughafen jedoch beobachtet man das Gegenteil. 2017 wurden 21 Laserattacken gemeldet, 2018 waren es 30. Zahlen zum aktuellen Jahr sind der DFS nicht bekannt.