Ein Brand wie jüngst am Bahnhof des Kölner Flughafens hätte in Stuttgart fatale Folgen, sagen S-21-Gegner. Die Bahn verweist auf bereits erbrachte Nachweise.
Zwei Zwischenfälle mit ICE-Zügen in den zurückliegenden Tagen, bei denen die Fahrzeuge in Brand gerieten oder zumindest stark qualmten, nehmen Stuttgart-21-Gegner zum Anlass, ihre Kritik am Brandschutz im neuen Bahnknoten, aber auch auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm zu erneuern.
S-21-Kritiker sehen Parallelen zu Stuttgart
Am Donnerstag vergangener Woche war ein ICE am Bahnhof am Flughafen Köln/Bonn in Brand geraten. Der Bahnhof liegt in einem rund vier Kilometer langen Tunnel. Die Passagiere konnten am Bahnsteig aussteigen. Bei dem Feuerwehreinsatz erlitt eine Person eine Rauchgasvergiftung. Dieser Vorfall wie auch ein ICE, dessen Bremsen vor wenigen Tagen am Nürnberger Hauptbahnhof stark qualmten, seien „kein gutes Omen etwa für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, die am 11. Dezember eröffnet werden soll“, erklärt der Physiker Christoph Engelhardt, der seit vielen Jahren Kritik am Bahnprojekt Stuttgart–Ulm äußert.
Engelhardt verweist darauf, dass beide zuletzt betroffenen Züge zuvor auf „einer steilen Neubaustrecke“ unterwegs gewesen seien. Dieses Kriterium treffe auch auf die Trasse von Wendlingen nach Ulm zu. „In den dortigen 30 Kilometer Tunnelstrecke gibt es noch längere Steigungen. Ein vergleichbarer Brand hätte dort verheerende Folgen“, prognostiziert Engelhardt.
Bei der Bahn verweist man darauf, dass das Eisenbahn-Bundesamt „als zuständige Behörde das Brandschutzkonzept für den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof sowie das Flucht- und Rettungskonzept für die zulaufenden Tunnel geprüft und genehmigt“ habe, erklärt ein Bahn-Sprecher. Für die für den Stuttgarter Bahnknoten noch ausstehende Inbetriebnahmegenehmigung müssten entsprechende Dokumentationen „in geprüfter Form vorgelegt werden. Das ist ein routinemäßiger Prozess.“ Die Tunnel „erfüllen alle strengen Sicherheitsanforderungen“. Die Bahn arbeite auf „Basis der anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen gesetzliche europäische und nationale Grundlagen sowie sämtliche Regelwerke und Vorgaben der Behörden“.