Der Nachbarschaftsstreit in der Eisenbahnstraße geht in die nächste Runde: Beide Seiten sind mit der Teilgenehmigung des Baurechtsamts unzufrieden. Jetzt beschäftigt sich auch der Landtag mit dem Thema.

Bad Cannstatt - Der Abschleppdienst in der Eisenbahnstraße hat Mitte Juli unangenehme Post vom Baurechtsamt erhalten. Wie berichtet, darf das Unternehmen aufgrund eines Lärmgutachtens nachts sowie an Sonn- und Feiertagen eigentlich keine Autos mehr auf den Hof schleppen. Eigentlich. Mittlerweile muss sich das Regierungspräsidium und selbst der Landtag mit dem Thema auseinandersetzen.

 

Streng genommen wurden die Räume bislang ohne eine Genehmigung genutzt. Denn im Jahr 1955 ist auf dem Grundstück, das in einem Mischgebiet liegt, zwar bereits eine Autowerkstatt erlaubt worden. Damals wurde jedoch festgelegt, dass die Arbeiten an den Fahrzeugen aus- schließlich in geschlossenen Räumlichkeiten – also nicht auf dem Hof – und nur zwischen 7 und 21 Uhr durchgeführt wer- den dürfen. Die Nachtruhe der Anwohner sei zu respektieren.

Um auf der sicheren Seite zu sein, hat der Vermieter Anfang März beim Baurechtsamt eine entsprechende Genehmigung für den Betrieb beantragt. Sie wurde jedoch nur teilweise erteilt. Das Grundstück darf von dem Abschleppdienst nicht rund um die Uhr genutzt werden, sondern nur an Werktagen von 6 bis 22 Uhr.

„Der Lärm war ausschlaggebend“, sagte Rainer Grund, der stellvertretende Leiter des Baurechtsamts im Juli. Untersucht wurde, wie groß die Belastung in geschützten Aufenthaltsräumen ist. Dazu zählen das Schlaf- und Wohnzimmer, jedoch nicht das Bad, das Klo und die Küche. „Der Messpunkt liegt einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster, also außerhalb der Wohnung“, so Grund. Selbstverständlich seien die zulässigen Grenzwerte – gemessen wird in Dezibel – tagsüber höher als nachts. Berücksichtigt werde aber auch, zu welchen Uhrzeiten wie viel Betrieb ist.

Teilgenehmigung ist umstritten

Die Einschätzung des Gutachters – die Stadt hat ein zugelassenes Fachunternehmen beauftragt – teilt der Vermieter indes nicht. Er hat bereits Mitte August auf das Einschreiben reagiert und Widerspruch beim Baurechtsamt eingelegt. Der Eigentümer ist jedoch nicht der Einzige, der mit der Teilgenehmigung nicht einverstanden ist. Auch die Anwohner akzeptieren die Entscheidung nicht und haben sich ebenfalls fristgerecht an die Stadt gewandt. „Die Widersprüche wurden am 20. beziehungsweise am 27. August dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt“, sagt Grund.

Während der Bauherr eine Ausweitung der Betriebszeiten fordert, wollen mehrere Anwohner eine Einschränkung erreichen. „Es nervt“, sagt Harald Offenhäußer, der als direkter Nachbar besonders betroffen ist. Ein Fenster seiner Wohnung grenzt direkt an den Hof des Abschleppdienstes. Ihn ärgern nicht nur Motorenlärm und Abgase. Sobald der Rückwärtsgang eingelegt werde, komme noch ein schrill piepsender Warnton dazu. Mit seiner Einschätzung ist er nicht alleine. Einer seiner Nachbarn hat schon eine Gelbe Karte bei der Stadt eingereicht. Rund 50 Anwohner haben sich zudem an einer Unterschriftensammlung beteiligt.

Petitionsverfahren hat Vorrang

Ob die Anwohner Recht bekommen, oder doch der Eigentümer sollte eigentlich das Regierungspräsidium entscheiden. Dort ist der Fall auch Ende August eingegangen, bestätigt Sprecherin Katja Lumpp. Das Problem jedoch: „Gegen die Entscheidung der Stadt liegen nicht nur mehrere Nachbarwidersprüche sowie ein Widerspruch des Bauherren vor. Gleichzeitig wurde von einem Nachbarn eine Petition beim Landtag eingelegt.“ Weil sie vorrangig zu bearbeiten ist, seien die Bauakten Mitte September dem Wirtschaftsministerium zur Prüfung und zum Bericht an den Landtag vorgelegt worden. „Zunächst müssen wir das Petitionsverfahren beim Landtag abwarten. Über die weiteren Schritte und den zeitlichen Ablauf können wir daher noch keine Aussage treffen.“

Mittlerweile ist der Nachbarschaftsstreit im Landtag angekommen. Jetzt „holt der Petitionsausschuss zunächst eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums ein“, sagt Sprecherin Bettina Schreitmüller. Sobald diese vorliegt, werde sie, zusammen mit der Eingabe des Petenten, einem Berichterstatter zugeleitet. „Dieser wird die Angelegenheit in den Petitionsausschuss einbringen, der eine Beschlussempfehlung zur Vorlage an das Landtagsplenum fassen wird.“ Die Entscheidungen in Petitionsangelegenheiten haben grundsätzlich empfehlenden Charakter.