Nun steht fest, dass der Rettungshubschrauber am Flugplatz Pattonville (Kreis Ludwigsburg) auch nachts starten und landen darf. Das RP sieht Lärm nicht als Hinderungsgrund.

Ludwigsburg: Frank Ruppert (rup)

Nach einer langen Prüfung hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart nun bekannt gegeben, dass es den Antrag auf Ausweitung des Flugbetriebs am Flugplatz Pattonville genehmigen wird. Das heißt konkret, dass der dort stationierte Rettungshubschrauber auch nachts regelmäßig starten und landen darf. Bisher ist von 22 bis 6 Uhr maximal eine Landung gestattet, fortan sind jährlich bis zu 800 sogenannte Flugbewegungen zulässig.

 

„Die umfassende Prüfung hat ergeben, dass den beantragten Änderungen keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen“, teilt das Regierungspräsidium mit. Zu den Änderungswünschen des Flugplatzbetreibers – der Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville – gehören auch Änderungen beim Flugbetrieb der Hobbypiloten dort.

Größter Streitpunkt war aber der Lärm, den Anwohner des Flugplatzes durch die nächtlichen Flüge des Rettungshubschraubers befürchten. Dazu schreibt das RP: „Insbesondere die Fluglärmthematik war Gegenstand zahlreicher Einwendungen. Durch gutachterliche Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen wurde aufgezeigt, dass die vom Flugplatz ausgehende Lärmbelastung für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend der geltenden Vorschriften grundsätzlich zumutbar ist.“

Der Standort der Luftrettung ist nicht weit weg von den ersten Häusern in Pattonville. Foto: Werner Kuhnle

Lediglich für einige Wohnbebauungen im südwestlichsten Bereich von Pattonville können laut RP zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen für einen adäquaten Lärmschutz in der Nacht notwendig werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts sowie der Luftsicherheit in Baden-Württemberg.