Der Widerstand gegen die Ausweitung des Flugbetriebs in Pattonville (Kreis Ludwigsburg) geht weiter. 47 Menschen verklagen das Land unter anderem wegen der genehmigten Nachtflüge.

Ludwigsburg: Frank Ruppert (rup)

Es war abzusehen und nun ist es offiziell. Rund um den Flugplatz Pattonville und die im Sommer genehmigte Ausweitung des Flugbetriebs dort, kehrt keine Ruhe ein. Nun beschäftigt sich das Verwaltungsgericht mit der Thematik.

 

Zur Erinnerung: Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hatte nach langer Prüfung den Antrag auf Ausweitung des Flugbetriebs genehmigt. Inhalt der Genehmigung war die Erlaubnis für mehr Starts und Landungen der Hobbyflieger sowie regelmäßige Starts und Landungen des dortigen Rettungshubschraubers in der Nacht (bis zu 800 pro Jahr).

Die Bebauung in Pattonville ist keine 200 Meter vom Hubschrauberlandeplatz entfernt. Anwohner hatten schon die im Antrag aufgeführten Lärmwerte als falsch bezeichnet und eigene Messungen veranlasst, die hinsichtlich zu Grenzüberschreitungen gekommen waren. Auch die Städte Remseck am Neckar und Kornwestheim hatten sich für eine Verständigung mit den Anwohnern ausgesprochen. Der Flugplatz liegt auf Gemarkung der Landeshauptstadt.

Wann es zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kommt, steht noch nicht fest. Foto: imago/Objektif

Das RP genehmigte schließlich den Antrag und sah nur sehr vereinzelt Bedarf für Lärmschutzmaßnahmen. Für die Anwohner ein Schlag ins Gesicht. Sie hatten gehofft, dass zumindest über eine Verlegung des Rettungshubschraubers innerhalb des Flugplatzes oder eine Lärmschutzwand nachgedacht werde. So verwundert es nicht, dass sie nun ihre letzte Chance wahrnehmen und klagen.

Zwei Klagen sind im August beim Gericht eingegangen

Laut Katrin Kurz, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, sind zum Flugplatz Pattonville derzeit zwei Verfahren anhängig. Am 11. August habe eine Person Klage gegen die Genehmigung eingereicht, zwei Tage später haben 46 Personen gemeinsam eine weitere Klage eingereicht. Beklagter ist das Land und beigeladen der Verein, der den Flugplatz betreibt.

„In beiden Verfahren läuft zurzeit noch die Frist zur Klagebegründung. Anschließend müssen auch die anderen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es ist daher zurzeit nicht absehbar, wann es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird“, teilt Kurz mit. Weitere Klagen sind eher unwahrscheinlich, weil die Genehmigung im Juli veröffentlicht wurde und die Klagefrist dagegen einen Monat beträgt.

Auch wenn es keine pauschal gültigen Aussagen zu Verfahren am Verwaltungsgericht gibt, ist in diesem Jahr nicht mehr mit einem neuen Verfahrensstand zu rechnen.