Justizminister Maas' Gesetzentwurf gegen unbefugte Nacktbilder hatte für viel Kritik gesorgt. Nun berichtet die "Süddeutsche Zeitung", das Ministerium habe den Entwurf nun entschärft.

Berlin - Kurz vor der Abstimmung im Bundestag hat Bundesjustizminister Heiko Maas nach einem Zeitungsbericht seinen Gesetzentwurf gegen unbefugte Nacktbilder entschärft. Strafbar werden solle nun nicht mehr generell das unbefugte Ablichten Unbekleideter, sondern nur noch im Falle von Kindern und Jugendlichen und auch dann nur, wenn die Bilder zum Zwecke des Verkaufs oder Tauschs angefertigt werden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

 

Auch die Verbreitung von Nacktbildern solle nicht generell geahndet werden, wie zunächst vorgesehen. Bei Kindern solle das nur noch in unbefugten Fällen geschehen und bei Erwachsenen dann, wenn die Bilder „geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, hieß es. Es solle aber dabei bleiben, dass künftig die Verbreitung solcher Fotos bestraft werde, „die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen“.

Anlass für die Gesetzesreform war der Fall des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD), der Nacktbilder von Knaben in Kanada gekauft hatte, eine Strafbarkeit im Sinne von Kinderpornografie aber bestritt. Maas’ zunächst vorgeschlagene Änderungen waren allerdings von Experten und Rechtspolitikern kritisiert worden. Sie beklagten, dass auch unverfängliche Handlungen kriminalisiert würden - etwa Menschen, die Bilder nackt planschender Kinder von Freunden machten.

Bereits vor einigen Tagen hatte Maas der „Westfalenpost“ gesagt: „Sozial übliches und alltägliches Verhalten muss straffrei bleiben.“ Der Bundestag will am Donnerstag darüber abstimmen.