Armin Bendlin will die automatischen Bandansagen am Bahnhof Rutesheim auf ein Minimum beschränken.

Leonberg - Seit 13 Jahren wohnt Armin Bendlin in seinem Haus in der Friedrich-Haug-Straße im Leonberger Stadtteil Silberberg. Der Leonberger Rechtsanwalt mag die Gegend und hat es auch geschätzt, dass die S-Bahn-Haltestelle Rutesheim nur wenige Meter entfernt in Laufnähe von ihm liegt. Seit Mitte vergangenen Jahres hat sich seine Meinung dazu allerdings grundlegend geändert und der Streit geht nun sogar vor Gericht.

 

Denn seit Mitte 2016 hat die Bahn ihre Informationspolitik auf ein automatisiertes Ansagesystem umgestellt, während bis dahin die Reisenden durch Anzeigetafeln und gelegentliche individuelle Ansagen informiert wurden. „Die automatisierten Lautsprecherdurchsagen stellen eine enorme Lärmbelästigung dar und sind teilweise sogar sinnlos“, kritisiert Bendlin, der sich durch die nächtlichen Ansagen um seinen Erholungsschlaf gebracht sieht.

Bahn reagiert nicht

Seit Oktober vergangenen Jahres hat Armin Bendlin versucht, sich per Mail und telefonisch mit der Deutschen Bahn gütlich zu einigen. „Man hat mir aber mitgeteilt, dass man die Ansagen nicht abstellen könne, da das Programm so eingestellt sei. Lediglich wegen der Lautstärke wurden Messungen und Überwachungen angeboten, passiert ist jedoch nichts“, kritisiert der Rechtsanwalt. Daher hat er nunmehr eine so genannte Unterlassungsklage beim Amtsgericht Leonberg eingereicht.

Im Einzelnen stellt Bendlin fünf Forderungen an die Deutsche Bahn: Zum einen verlangt er, auf die Durchsagen werktags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und am Wochenende zwischen 22 Uhr und 8 Uhr zu verzichten. Weiterhin fordert er, auf Ansagen von Verspätungen von weniger als fünf Minuten zu verzichten, da die Haltestelle so abgelegen sei, dass Reisende innerhalb dieses Zeitraumes keine Möglichkeit hätten, sich eine Alternative wie ein Taxi zu besorgen oder mit dem Bus zurück nach Rutesheim zu fahren.

Ansagen sind 100 Meter weit zu hören

Zum Dritten fordert Bendlin von der Bahn, die Signaltöne zu Beginn der Durchsagen abzuschaffen, da diese ohnehin laut genug seien, weil keinerlei andere Geräuschkulisse an der abgelegenen Bahnstation störe. Ein Dorn im Ohr ist ihm auch, dass stets sämtliche Zwischenstationen und der Grund für die Verspätung bei den Ansagen mit aufgeführt werden. Die Angabe der Linie und der Zielbahnhof würden vollständig ausreichen, da in Rutesheim ohnehin nur die Linien S 6 und S 60 verkehren würden.

Der Anwalt führt aus, dass sein Haus circa 40 Meter Luftlinie von der S-Bahn-Station entfernt liege, die Ansagen aber teilweise noch 100 Meter weit und durch geschlossene Schallschutzfenster zu hören seien. Darüber hinaus sei die Stimme der Ansage teilweise abgehackt, was zusätzlich störe.

Zudem wirft der Anwalt der Bahn vor, dass die Ansagen teilweise kaskadenartig, aber ohne jeden verlässlichen Informationswert erfolgen würden. Für ein und denselben Zug würden innerhalb weniger Minuten oder gar Sekunden „fünf Minuten Verspätung“, „eine Stunde Verspätung“, „entfällt ganz“ und dann wieder „zehn Minuten Verspätung“ angesagt werden. Weiterhin heißt es in der Klage, dass ein Großteil der Ansagen zwecklos sei, da sich außerhalb der Rushhour keine Reisenden am Bahnhof aufhielten. „Ansagen um 23.14 Uhr, um 0.46 Uhr und um 4.30 Uhr sind eine nächtliche Ruhestörung ohne jeden Sinn“, führt Bendlin weiter aus.

Anzeigetafeln funktionierten problemlos

Nicht nachvollziehbar ist für den Anwalt, warum die Deutsche Bahn überhaupt dieses „der Technisierung und Ökonomisierung dienende Lautsprechersystem“ eingeführt hat. Es gebe Anzeigetafeln, die jahrelang gut funktioniert hätten und dies immer noch täten. Sein Erholungsschlaf, der durch die nächtlichen Ansagen immer wieder unterbrochen beziehungsweise verkürzt würde, sei höher zu bewerten als das Informationsinteresse der Bahnreisenden, schließt Bendlin.

Die Deutsche Bahn wollte sich zu der Klage nicht äußern. „Zu anhängigen Verfahren geben wir grundsätzlich keine Stellungnahmen ab, um dem nicht vorzugreifen“, erklärt ein Sprecher der Bahn in Stuttgart. Bis Mitte Juli hat der Anwalt der Deutschen Bahn Zeit, auf die Klage zu erwidern. Wann diese vor dem Amtsgericht Leonberg verhandelt wird, steht noch nicht fest.