Für den Besuch im Nagelstudio gilt mit der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg für Ungeimpfte eine allgemeine Testpflicht. Mehr dazu erfahren Sie hier im Artikel.

Die aktuelle Corona-Verordnung vom 16.09.2021 bringt ungeimpften Personen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einige Nachteile. Ohne den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Coronatests haben Personen auch keinen Zutritt bei körpernahen Dienstleistungen, zu denen auch Nagelstudios gehören(1).

 

Die Corona-Regeln im Nagelstudio:

Mit der Corona-Verordnung sind nun in einem dreistufigen Warnsystem die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung die wichtigsten Kennzahlen für neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Für Nagelstudios gelten dabei neben einer grundsätzlichen Maskenpflicht folgenden Regeln in den drei Stufen:

(weiter zur aktuellen Hospitalisierungsrate / Intensivbettenbelegung...)

  • Erste Stufe (Basisstufe): Die Basisstufe gilt in Baden-Württemberg bis zu einer Hospitalisierungsrate von 8,0 oder einer Intensivbettenbelegung von 250. Hier ist für den Besuch im Nagelstudio die 3G-Regel (geimpft/genesen/getestet) Voraussetzung. Für Ungeimpfte besteht somit eine Testpflicht durch einen Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) oder einen PCR-Test (48 Stunden gültig).
  • Zweite Stufe (Warnstufe): Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen hintereinander auf einen Mindestwert von 8,0 oder die Intensivbettenbelegung an 2 Werktagen hintereinander auf 250 steigt. Für den Besuch im Nagelstudio ändert sich in dieser Stufe nichts und die Testpflicht ist mit einem Antigen-Schnelltest erfüllt.
  • Dritte Stufe (Alarmstufe): Eine verschärfte 3G-Regel gilt in Nagelstudios, wenn die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen hintereinander einen Wert von 12 überschreiten oder die Intensivbettenbelegung an 2 Werktagen auf einen Wert von mehr als 390 steigen. Ungeimpfte benötigen dann für den Besuch im Nagelstudio einen negativen PCR-Test.

Übrigens: Ausgenommen von der Testpflicht in allen drei Stufen sind Schüler*innen, da die Testung durch die Schulen erfolgt. Als Nachweis ist ein Schülerausweis ausreichend.

Keinen Zutritt zum Nagelstudio haben:

  • Personen, die quarantänepflichtig sind.
  • Typische Symptome einer Corona-Infektion haben (Husten, Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemnot).
  • Keine medizinische Maske tragen.

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