Naherholung in Stuttgart Das muss man als Waldbesucher im Winter wissen

Joggen im Wald ist erlaubt – solange auf Pflanzen und Tiere Rücksicht genommen wird. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Nehmen die Einschränkungen durch die Pandemie zu, wird auch der Wald wieder mehr genutzt. Dabei gilt es, Regeln zu beachten.

Stuttgart - Die Spuren sind unübersehbar. Auch weil seit dem Ausbruch der Pandemie der Wald von immer mehr Erholungssuchenden, Joggern oder Radfahrern frequentiert wird, werden auch viele Pfade, die sich abseits der ausgewiesenen Wege durch den Stadtwald ziehen, immer breiter und ausgetretener. Am oberen Ende des Bärensees im Rotwildpark, wo eine solche „Abkürzung“ den Bernhardsbach quert, ist das gut zu erkennen: Früher allenfalls eine vage Spur, bahnt sich hier inzwischen ein veritabler Trampelpfad durch die Wiese. Nur eine von vielen Folgen, wenn zu viele Menschen im Wald sich – bewusst oder unbewusst – falsch verhalten.

 

Im Winter reagieren Waldbewohner besonders sensibel auf Störungen

Selbst wenn unmittelbar kein erneuter Lockdown droht – es zeichnet sich ab, dass die Stuttgarter durch die aktuelle Verschärfung der pandemiebedingten Einschränkungen den Stadtwald wieder in größerer Zahl in Beschlag nehmen. Matthias Holzmann, der Leiter der Abteilung Forsten und Service im Garten-, Friedhofs- und Forstamt, erwartet zwar keine Zustände wie zu Beginn der Pandemie 2020, als im Wald, wie er sagt, „wirklich der Bär los war“.

Doch gerade im Winter reagiert der Naturraum Wald eben besonders sensibel auf Störungen: „Die Tiere, Vögel und Säugetiere, müssen im Winter aufgrund des verringerten Nahrungsangebots mit ihrer Energie gut haushalten“, betont Holzmann. Wer in dieser Zeit die breiten Forstwege verlässt und querfeldein oder auf schmalen Pfaden mitten durch den Wald marschiert, kann Tiere aufschrecken. Die Energie, die sie dabei verbrauchen, könnten die Tiere, so der Waldexperte, durch das verminderte Nahrungsangebot nicht ohne Weiteres wieder ausgleichen. „Das muss man als Waldbesucher gerade im Winter wissen.“

Besonders schützenswerte Areale kenntlich machen

Explizit verboten sei das Gehen auf Trampelpfaden, anders als für Fahrradfahrer oder Mountainbiker, für Fußgänger aber nicht. Doch rücksichtsvoll gegenüber der Natur ist ein solches Verhalten eben auch nicht. Ökologisch besonders schützenswerte Waldareale will die Stadt deshalb künftig mit Schildern kenntlich machen, damit sie nicht betreten werden: Im Rahmen des „Freizeitkonzepts Wald“, das die Stadt seit Ende 2020 gemeinsam mit verschiedenen Akteuren ausarbeitet, habe man nun festgelegt, dass diese Areale „weder befahren noch begangen werden sollen“. Holzmann erklärt, dass das Gebiete betreffe, in denen beispielsweise besonders seltene Insekten- oder Amphibienarten vorkommen.

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Dazu gehöre zum Beispiel die sogenannte Ägypterwiese bei den Bärenseen oder die Dürrbachklinge unterhalb des Fernsehturms. Insgesamt acht besonders schützenswerten Biotope im Stuttgarter Waldgebiet wurden definiert und sollen demnächst mit entsprechenden Hinweisschildern kenntlich gemacht werden. „Ein Terminplan, bis wann das geschieht, steht aber noch nicht fest“, sagt Holzmann.

Auch das Nutzen des Walds bei Dunkelheit sei gerade in den Wintermonaten, wenn die Tage besonders kurz sind, besonders problematisch: „Fahrrad- oder Stirnlampen sind mittlerweile so hell, dass das wirklich zu einer Beunruhigung im Wald führt“, betont der Abteilungsleiter im Forstamt. „Eine unsere Regeln für die Waldbesucher heißt deshalb: Gönn den Tieren ihre Nachtruhe!“

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Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte das Forstamt mit einer Banner-Kampagne auf die wichtige Verhaltensregeln im Wald aufmerksam gemacht. Was damals, zu Beginn der Brutperiode, galt, gilt auch aktuell.

Diese Regeln gilt es im Wald einzuhalten

Spaziergänger, Wanderer, Jogger
haben zwar die größten Freiheiten im Wald. Dennoch müssen sie achtgeben, Tieren und Pflanzen nicht zu schaden oder deren Lebensraum zu stören.

Fahrräder
Mit Ausnahme der Mountainbike-Strecken darf man nur auf Wegen Rad fahren, die mindestens zwei Meter breit sind.

E-Roller
dürfen wie Autos und Motorräder im Wald nicht genutzt werden. Feuer
darf nur an gekennzeichneten Feuerstellen gemacht werden. Rauchen sollte man generell nicht im Wald. Zwischen 1. März und 31. Oktober ist Rauchen im Wald generell verboten. Weitere Regeln
Darüber hinaus bittet die Forstverwaltung, Müll im Wald wieder mitzunehmen, Hunde an der Leine zu führen und auf den Wegen zu bleiben.

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