Der "Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg" kann nicht verhindern, dass andere Vereinigungen sich Freie Wähler nennen.

Nürnberg-Fürth - Die Bundesvereinigung der Freien Wähler darf auch in Zukunft den Begriff "Freie Wähler" in ihrem Namen verwenden. Eine entsprechende Klage der "Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg" gegen die Benutzung dieses Namensbestandteils hat am Mittwoch das Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen. Auf eine Begründung verzichtete der Vorsitzende der 3. Zivilkammer, Horst Rottmann. Stattdessen verwies der Richter auf seine Rechtsauffassung, die er bereits bei der Verhandlung Mitte Oktober vertreten hatte.

Damals hatte das Gericht die Vertreter des klagenden württembergischen Landesverbandes darauf hingewiesen, dass dieser als kommunalpolitisch ausgerichtete Vereinigung nicht dem Parteienprivileg unterliege; daher besitze er auch keinen Namensschutz. "Sie sind damit zu einer Koexistenz mit der Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg verpflichtet", hatte der Kammervorsitzende festgestellt. Das Gericht war wegen des Sitzes der FW-Bundesgeschäftsstelle in Nordbayern für zuständig erklärt worden.

Kläger sehen Etikettenschwindel


Eine von dem Vorsitzenden vorgeschlagene gütliche Einigung hatten die "Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg" bei der Verhandlung am 18.Oktober abgelehnt. Um eine Verwechslung mit der Landesvereinigung der Freien Wähler in Baden-Württemberg zu verhindern, könnte sich der Verband beispielsweise "Freie Wähler Südwest" nennen, hatte der Kammervorsitzende vorgeschlagen.

Die Kläger vertreten die Auffassung, die unter der Bezeichnung "Landesvereinigung Freie Wählern Baden-Württemberg" auftretenden politischen Gruppierungen betrieben Etikettenschwindel. Nachdem sie sich unter der Bezeichnung "Bundesvereinigung Freie Wähler" als Partei konstituiert hätten, verstießen sie gegen Grundsätze der Freien Wähler. Zudem sei zu befürchten, dass die Wähler die beiden Gruppen verwechselten.