Natur in Ludwigsburg Alte Bäume stehen bald unter Schutz

Bäume halten die Luft rein, dämmen Lärm, spenden Schatten und sind wichtig als Speicher von Kohlenstoff. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wie soll die Stadt mit alten Bäumen umgehen? Darüber ist im Ludwigsburger Gemeinderat eine hitzige Debatte entbrannt. Am Ende gab es einen flammenden Appell eines Bürgermeisters.

Ludwigsburg: Karin Götz (kaz)

Ludwigsburg - Im Mobilitäts- und Umweltausschuss hatte der Vorschlag der Verwaltung, eine Baumschutzsatzung auf den Weg zu bringen, mit der ortsbildprägende und damit ältere, große Bäume geschützt werden, beinahe Schiffbruch erlitten. Sieben Ausschussmitglieder hatten sich Anfang Juli dafür ausgesprochen, sechs dagegen.

 

Auch im Gemeinderat am Mittwoch schien ein klares Votum bis zum Ende ungewiss. Die Sprecher von CDU, Freien Wählern und FDP signalisierten in ihren Stellungnahmen ein Nein zu den Plänen des Rathausteams. Und doch reichte es am Ende für ein klares Signal. 24 Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, dass Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern haben, künftig nicht einfach gefällt werden dürfen, sondern es dafür eine Erlaubnis der Stadt braucht. Nur 15 stimmten mit einem Nein. Die Bäume werden in die sogenannte Baumkontrolle der Stadt aufgenommen und jedes Jahr begutachtet. Darüber hinaus kann der private Baumbesitzer bei der Stadt einen Pflegezuschuss von bis zu 1000 Euro pro Baum beantragen.

Wie viele junge Bäume können einen alten ersetzen?

Einen nicht unwesentlichen Anteil am deutlichen Ausgang der Abstimmung am Mittwochabend hatte vermutlich das engagierte Plädoyer des scheidenden Bürgermeisters Michael Ilk. Die Stadt Ludwigsburg rühme sich im Bereich des Klimaschutzes damit, viel zu tun und habe 2014 auch einen Nachhaltigkeitspreis erhalten. „Aber wir sollten das Thema immer wieder mit Leben erfüllen“, mahnte Ilk. Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, keine öffentliche.

Mit der Satzung schieße die Kommune nicht über das Ziel hinaus. „Wenn man eine 100-jährige Buche fällt, dann müssen wir 5400 junge Bäume pflanzen, um dieselbe ökologische Wirkung zu erzielen. Es gilt: Je älter desto wertvoller“, machte er die Dimension deutlich – und reagierte damit auch auf eine Wortmeldung der FDP-Rätin Stefanie Knecht. Die hatte argumentiert, dass die Effizienz einer solchen Satzung umstritten sei, sie einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte darstelle und zudem noch Bürokratie aufgebaut werde. Darüber hinaus werde Denunziantentum gefördert. Knechts Credo: pflanzen, pflanzen, pflanzen.

Müssen Baumbesitzer das Klima retten?

Vor allem der Vorwurf, die Stadt fördere Denunziantentum, brachte Michael Ilk spürbar auf die Palme. Die Stadt schnüffle die Bürger nicht aus, betonte er. „Die Wortwahl ist ungehörig.“ Außerdem habe man anders als vor zwei, drei Jahren, als der Antrag gescheitert war, dieses Mal bewusst nicht mehr Personal beantragt.

Jochen Zeltwanger von den Freien Wählern hatte versichert, seine Kritik richte sich nicht an den Schutz der Bäume, sondern an die Wirksamkeit der Satzung. Es gebe viele Möglichkeiten das Klima zu schützen, „aber warum sollen allein die Baumbesitzer das Klima retten?“. Darüber hinaus zählte er die Verwaltungsschritte auf, die notwendig sein werden, wenn die Satzung kommt. Für Ilk eine „künstliches Verkomplizieren“. „Auch bei der Hundesteuer gibt es, wenn man genau drauf schaut, 35 Arbeitsschritte“, sagte er.

Nur der erste Schritt für den Baumschutz

Michael Ilk ist jedenfalls froh über das positive Votum. Allerdings sei das nur ein erster Meilenstein, denn es wurde ja lediglich der Entwurfsbeschluss für die Satzung gefasst, nicht die Satzung selbst. Besagter Entwurf wird den Trägern Öffentlicher Belange übersandt, deren Rückmeldungen werden gegebenenfalls eingearbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Satzungsbeschluss soll am 29. September gefasst werden. Die Satzung könnte dann am 1. Oktober in Kraft treten, das Förderprogramm am 1. Januar 2022.

Baumschutz in Bietigheim-Bissingen

Historie
 Bietigheim-Bissingen hat seit 1988 eine Baumschutzverordnung. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter dürfen nicht gefällt oder entwurzelt werden. Ansonsten droht, wie in Ludwigsburg, bei Mehrfachverstößen eine Strafe von bis zu 50 000 Euro. Im Schnitt werden pro Jahr 60 Fällanträge gestellt.

Fazit
 „Die Bürger überlegen sich, ob sie einen Baum umsägen, da es überall aufmerksame Nachbarn gibt. Das wird aber nicht negativ gesehen“, teilt Ina Klein von der Stadt mit.  Bei den meisten Anträgen gehe es um Bäume, die wegen Bauvorhaben oder fehlendem Grenzabstand zu Gebäuden entfernt werden sollen.

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