Ein Biber hat einen Baum in der Nähe des Sulzbachstausees gefällt. Ob die Anwesenheit des streng geschützten Nagetiers Auswirkungen auf eine geplante Hängebrücke über den Sulzbachstausee haben wird, wird diskutiert.

Steinenbronn - Am Stulzbachstausee, über den nach der Idee des Böblinger Landrats Roland Bernhard eine Hängebrücke als touristische Attraktion gebaut werden soll, ist ein Biber aufgetaucht. Wie zunächst lokale Medien berichteten, seien Spaziergängern im Wald beim Hochwasserrückhaltebecken zwischen Steinenbronn, Schönaich und Waldenbuch angenagte Baumstämme aufgefallen. Mittlerweile war der ehrenamtliche Biberberater im Landkreis Böblingen, Helmut Schimkat, vor Ort und hat die Anwesenheit des Bibers bestätigt: „Er hat drei große Bäume angenagt und einen gefällt“, sagte Schimkat auf Anfrage unserer Zeitung. Da bereits im Spätsommer 2020 Biberspuren an der Aich unterhalb des Stausees gesichtet wurden, sei sein Auftauchen am Stausee „überhaupt nicht überraschend“.

 

Der Biber gilt laut dem Bundesnaturschutzgesetz als „besonders geschützte Art“. Deshalb ist es unter anderem verboten, „ihn „an seinen Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“. Gegen die Idee des Landrats, eine Hängebrücke über den Stausee zu bauen, hatte zuletzt eine Online-Petition für den „Erhalt des Sulzbachsees ohne jegliche bauliche Veränderungen“ Stellung bezogen (wir berichteten). Die Initiatorin Susanne Jelicic-Butera hatte ihre Petition bereits vor der Entdeckung des Bibers unter anderem mit Belangen des Natur- und Artenschutzes begründet. Sie freue sich über das Auftauchen des Bibers, sagte sie auf Anfrage unserer Zeitung, „es ist, als hätte der kleine Kerl gewusst, dass wir ihn brauchen“.

Der Biber wird wohl bleiben

„Unter normalen Umständen wird der Biber nicht abwandern, weil das Sulzbachbecken ein optimales Habitat darstellt“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes auf Anfrage unserer Zeitung mit. Sie sieht im Auftauchen des Bibers jedoch kein grundsätzliches Hindernis für das geplante Brückenprojekt: „Nach einer ersten Einschätzung der GöG (Gruppe für ökologische Gutachten) steht ein Vorkommen von Bibern den Überlegungen einer Aufwertung des Gebiets nicht entgegen.“ Die Sprecherin des Landratsamtes weiter: „Seitens der unteren Naturschutzbehörde kann eine Beurteilung von Vorhaben am Sulzbachbecken, die mit einer Intensivierung der Freizeitnutzung einhergehen, erst erfolgen, soweit die Pläne nach Art und Umfang bekannt sind und sowohl ein Gutachter als auch das Bibermanagement des Regierungspräsidiums in die Beurteilung einbezogen wurden.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart teilte unterdessen auf Anfrage mit: „Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen werden mit der unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt erörtern.“

Was Diskussionen über etwaige Auswirkungen des Bibers auf das Brückenprojekt betrifft, wagt der ehrenamtliche Biberberater Helmut Schimkat einen Blick in die Zukunft: „Da werden die Meinungen aufeinanderprallen“, vermutet er. Zwar sei der Biber streng geschützt, er entferne sich üblicherweise jedoch maximal 30 Meter vom Wasser. Tragende Säulen für die geplante Brücke hingegen würden wohl 50 Meter vom Ufer entfernt gebaut werden. Dennoch sei Schimkat zufolge zu prüfen, ob bei einem Brückenbau eine „Störung aus der Luft“ für den Biber zu erwarten sei. Zu berücksichtigen sei auch, dass das Staubecken in absehbarer Zeit ohnehin ausgebaggert werden müsse. Möglicherweise könne man dabei dem Biberschutz aber dadurch Rechnung tragen, indem man zunächst nur einen Teil ausbaggere, oder indem man versuche, den Biber „wegzufangen und umzusiedeln“.