Die Erweiterung des Gewerbegebiets Sielminger Straße im Leinfelden-Echterdinger Stadtteil Stetten stößt bei den Naturschutzverbänden auf Kritik.

Stetten - Das Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Gewerbegebiets Sielminger Straße in Stetten geht nicht so geräuschlos über die Bühne wie sich das der Gemeinderat bei seinem mit großer Mehrheit gefassten Auslegungsbeschluss erhofft hatte. In ihrer Stellungnahme zum Verfahren erheben die Ortsgruppen Leinfelden-Echterdingen des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie des Schwäbischen Albvereins Echterdingen im Zusammenhang mit der geplanten Vergrößerung schwere Vorwürfe gegen die Stadt. Sie lehnen die Erweiterung trotz der im Lauf des Verfahrens erfolgten Reduzierung ab.

 

In der von Hans-Martin Hilber (BUND) verfassten Stellungnahme werfen die Naturschutzverbände der Stadtverwaltung L.-E. vor, „in rechtswidriger Weise dort nicht genehmigte Lagerungen geduldet“ zu haben. Außerdem sei die im gültigen Bebauungsplan festgesetzte zehn Meter breite Ortsrandeingrünung „trotz rechtlicher Verpflichtung nicht realisiert“ worden – „mit jahrelangem Wissen und Duldung der zuständigen Baurechtsbehörde“, schreibt Hilber in seiner Stellungnahme. Darin wird der Ist-Zustand auch mit Fotos dokumentiert. Er wirft deshalb auch die Frage auf, „wie ernst und glaubhaft“ die neuen Pflanzgebote überhaupt seien.

„Nachträgliche Belohnung“

Die Naturschutzverbände schlussfolgern aus der Entwicklung, dass mit dem aktuellen Bebauungsplanverfahren die bisher ungenehmigten Lagerungen legalisiert „und die Verursacher nachträglich belohnt“ werden sollen. Vor diesem Hintergrund sei auch die Angabe, mit dem Bebauungsplan werde die landschaftliche Situation von Ortsrand und Talaue verbessert, „als irreführend zu werten“.

Hilber verweist in der Stellungnahme auch auf „wesentliche Konfliktpunkte“, auf die man „bereits im Jahr 1979 hingewiesen“ habe. Die Erweiterung des Gewerbegebiets sei mit der im Landschaftsplan dargestellten Optimierung vorhandener Grünachsen unverträglich. Falls die vorgesehene reduzierte Planung realisiert werde, würde das den verbliebenen Freiraum der Talaue des Stetter Brühls von 70 auf 30 Meter Breite einengen, wird kritisiert.

Ein abgespeckter Entwurf

Baubürgermeister Frank Otte verweist auf Nachfrage auf die enge Abstimmung der Stadt bei diesem Bebauungsplanverfahren mit der Naturschutzbehörde beim Landratsamt und mit dem Verband Region Stuttgart. Der nun vorliegende, abgespeckte Entwurf sei das Ergebnis zahlreicher intensiver Verhandlungen. „In vielen Punkten“ habe man den Erweiterungswünschen der im Gebiet ansässigen Betriebe „nicht entsprochen“. Gebäude seien auf der Fläche der Gebietserweiterung beispielsweise nicht zugelassen. Die Versiegelung werde auf ein Drittel beschränkt. Weitere kritische Stellungnahmen sind dem Bürgermeister „nicht bekannt“. Otte räumt die von den Naturschützern kritisierten Zustände ein. Die Situation dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Stadt die von den Unternehmen als existenziell wichtig beschriebenen Entwicklungsmöglichkeiten nicht behandelt, rechtfertigt er sich.

Der Technische Ausschuss wird sich am 18. September mit dem Bebauungsplan beschäftigen. Der Gemeinderat soll am 9. Oktober die neue Satzung absegnen – womit wie zuletzt zu rechnen ist.