Das Naturschutzgesetz wird zum Wohle des Artenschutzes novelliert. Das betrifft unter anderem die Landwirte und Gartenbesitzer in Baden-Württemberg.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hat sich auf eine Novelle des Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzes geeinigt, von der sie sich einen besseren Artenschutz erhofft. Am nächsten Donnerstag wird sie im Landtag in der ersten Lesung behandelt.

 

Zu den Kernpunkten gehört eine Erhöhung des Anteils des Ökolandbaus auf 30 bis 40 Prozent. Dieses Ziel soll bis 2030 durch eine Reihe von Fördermaßnahmen erreicht werden.

Weniger Pflanzenschutzmittel

Ebenso zentral und eine Reaktion auf das Bienen-Volksbegehren von 2019 ist die Verminderung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel – die Gesamtmenge soll bis 2030 um 40 bis 50 Prozent verringert werden. Das ist bei Landwirten umstritten. Die vereinbarten Maßnahmen gegen Pestizide treffen aber nicht nur Landwirte, sondern auch Forstwirtschaft, die Verkehrsbetriebe, die Pestizide oft an Gleisen einsetzen, Parkanlagen sowie Haus- und Kleingärten. Mit einem repräsentativen Betriebsmessnetz soll ermittelt werden, welche Fortschritte es bei der Pestizidreduktion gibt. Jedes Jahr soll die Oberste Landwirtschaftsbehörde darüber berichten.

Stärkung der Biodiversität

„Wir freuen uns, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat“, erklärten Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Freitag. „Es handelt sich um das ehrgeizigste Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland. Wir schützen nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft.“ Auf diese Weise könnten „Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt“ werden.

Vorgesehen sind auch Maßnahmen zum Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung. So muss bei neuen Außenlichtanlagen die Wirkung auf die Insekten beachtet werden. Verboten werden sollen Pestizide in Naturschutzgebieten, und für den sogenannten Integrierten Pflanzenschutz in den übrigen Schutzgebieten wird es künftig besondere Vorgaben geben. Auch dies war ein großes Anliegen des Bienen-Volksbegehrens, auf das die Landesregierung nun reagiert.