Nebenjobs an Beamtenhochschule Die diskreten Firmen der Steuer-Professoren

Beamtenhochschule Ludwigsburg: Nebentätigkeiten sind hier seit vielen Jahren ein Thema Foto: dpa/Marijan Murat

Nebenjobs von Dozenten sind an der Beamtenhochschule Ludwigsburg seit Langem ein heikles Thema. Derzeit werden kleine Gesellschaften überprüft, die die geforderte Transparenz erschweren. Wurde der Kanzler auch deshalb nicht wiedergewählt?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Wahl war eine böse Überraschung für den Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Eigentlich konnte Henrik Becker (50) fest damit rechnen, nach fünf Jahren als Verwaltungschef der Beamten-Kaderschmiede bestätigt zu werden. Immerhin hatte die Findungskommission ihn, mangels geeigneter weiterer Bewerber, als einzigen Kandidaten zugelassen. Doch in den Hochschulgremien verfehlte der promovierte Jurist wiederholt die notwendige Mehrheit. Schließlich wurde die Wahl für gescheitert erklärt – oder, im Fachjargon, „mit negativem Ergebnis“ beendet.

 

Womit hatte sich Becker derart unbeliebt gemacht, dass ihm ein solches Debakel bereitet wurde? Darüber kursieren seither unterschiedliche Erklärungen. Es sei ein Misstrauensvotum gegen die gesamte Hochschulleitung unter Rektorin Iris Rauskala, hieß es etwa. Zwischen Verwaltung und Professorenschaft bestehe überall ein gewisses Spannungsverhältnis, da habe sich in Ludwigsburg wohl etwas aufgeschaukelt. Insbesondere der Kanzler habe intern „nicht immer den richtigen Ton getroffen“ – was indes als gar nicht so einfach gilt. Viele Professoren fühlten sich als „verhinderte Nobelpreisträger“ und erwarteten, entsprechend hofiert zu werden, berichtete einst ein Kenner der Bildungsstätte im Landtag.

Drei Gründer sind Professoren mit Sonderfunktion

Schon als vor Jahren die frühere Rektorin Claudia Stöckle abgewählt wurde, erklärten viele das mit ihrem Führungsstil. Tatsächlich war die Juristin bei den Professoren auch deshalb angeeckt, weil sie Sonderzahlungen und Nebentätigkeiten unter die Lupe nahm. Auch bei Lehrkräften der Steuerfakultät, die seit Jahren bezahlte Vorträge über die Finessen des Fiskus halten oder gegen Honorar Steuerberater schulen, lag formal manches im Argen. Mit der Aufarbeitung machte sich Stöckle keine Freunde, die Quittung folgte.

Bei Beckers Wahlpleite könnte ein ähnlicher Vorgang eine Rolle gespielt haben. In der Amtszeit des auf Korrektheit bedachten Kanzlers kam das Thema Nebentätigkeiten nämlich erneut auf den Tisch, wie die Hochschul-Pressestelle bestätigt. In den Fokus geriet ein Konstrukt, das als Vehikel gegen Transparenz dienen könnte: die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG), auch als „Mini-GmbH“ bekannt und ebenfalls haftungsbeschränkt. Gleich vier Professoren der Steuerfakultät gründeten vor wenigen Jahren jeweils eine solche UG, darunter drei mit herausgehobenen Funktionen an der Beamtenhochschule: ein Prorektor, ein Studiendekan und der Leiter eines Fortbildungsinstituts.

Die Vorgaben sind bei einer UG schwer zu überwachen

Die drei Juristen benannten die Firma jeweils nach sich, brachten 500 oder 1000 Euro als Stammkapital ein und bestellten sich selbst zum Geschäftsführer. Gegenstand des Unternehmens war – in allen Fällen wortgleich – „die Erbringung von Dienstleistungen auf rechtlichem Gebiet, insbesondere Vortrags- und Gutachtertätigkeit mit Ausnahme von Beratungsleistungen“. Bei der vierten „UG“ wurde ein neutraler, nach Fortbildung klingender Name gewählt und der Geschäftszweck etwas weiter gefasst. Die Gründung der Gesellschaften wurde der Hochschule jeweils angezeigt, für die Tätigkeit als Geschäftsführer beantragten die Steuer-Professoren eine Genehmigung und erhielten sie auch. Wie alle Beamten sei es ihnen „grundsätzlich gestattet, in Nebentätigkeit auch unternehmerisch tätig zu sein“, erläutert die Hochschule.

Wie aber sollten bei den Mini-Firmen die Vorgaben für Zusatzjobs überwacht werden? Zum einen dürfen diese nicht mehr als ein Fünftel der Arbeitszeit der Haupttätigkeit erfordern, zum anderen Einkünfte von höchstens 40 Prozent des Hauptsalärs abwerfen. Diese Grundsätze hatte das baden-württembergische Finanzministerium bekräftigt, als die Regierung sich vor einigen Jahren auf Antrag der FDP mit den Nebentätigkeiten von Steuerbeamten und -dozenten befasste. Laut der Auskunft waren damals 27 Beamtinnen und Beamte und 17 hauptamtliche Lehrkräfte in Zusatzjobs wie der Fortbildung von Steuerberatern tätig. Die beiden Limits sollen verhindern, dass Interessenkonflikte auftreten und die „Hingabepflicht“ der Staatsdiener beeinträchtigt wird.

„Vertiefte Prüfung“ der Firmen läuft noch

Bei den Minifirmen müssen Gewinne indes nicht ausgeschüttet werden, sondern können angesammelt werden – vielleicht sogar bis zur steueroptimierten Entnahme im Ruhestand. Die Geschäftsführer müssen ihren Arbeitsaufwand der UG zudem nicht in Rechnung stellen. Wie soll die Hochschule da die Einhaltung der Grenzen kontrollieren? Man gehe davon aus, dass die Professoren „als Beamte des Landes ihrer Anzeigepflicht nachkommen“, teilt das Kommunikationsteam mit. Solange es keine Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten gebe, habe man die Motive für die unternehmerische Tätigkeit nicht zu hinterfragen.

Lägen solche vor, müsse man ihnen aber nachgehen. Vor etwa zweieinhalb Jahren habe die Hochschule daher „die Bearbeitung von Nebentätigkeiten intern neu strukturiert“. Dabei habe man auch begonnen, „die Unternehmergesellschaften einer vertieften Prüfung zu unterziehen“. Um den zeitlichen und finanziellen Umfang der Zusatzjobs zu klären, dürfe man Kunden und Umsätze der UGs erfragen. Davon habe man seit 2021 „bereits in einigen Fällen Gebrauch gemacht“. Nähere Auskünfte seien nicht möglich, da die „vertiefte Prüfung“ der Firmen noch andauere; auch der Personaldatenschutz stehe dem entgegen.

Professoren schweigen zu ihren Motiven

Was sagen die Professoren selbst zu den Gründen, aus denen sie die diskrete Form der Unternehmergesellschaft wählten? An welche Adressaten richtet sich ihre Vortrags- und Gutachtertätigkeit? Inwieweit unterstützen sie die vertiefte Prüfung? Einer reagierte gar nicht auf die Anfrage unserer Zeitung, ein weiterer verwies lediglich auf die Auskunft der Hochschule. Der dritte hielt zudem fest, Nebentätigkeiten seien grundsätzlich erlaubt und die UG „eine mögliche Form der Betätigung“. Die Hochschule habe diese genehmigt, „der Austausch gestaltet sich insoweit konstruktiv und transparent“. Von den internen Irritationen, die das Vorgehen ausgelöst haben soll, ist in keiner Rückmeldung die Rede.

Auch wenn die Minifirmen am Ende nicht moniert würden, dürften sie den Ruf der Steuerfakultät nicht gerade fördern. Als die Steuergewerkschaft vor einigen Jahren angehende Finanzbeamte befragte, erhielten die Dozenten nur mäßige Noten. In mehreren Kommentaren wurden die Nebenjobs in der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern thematisiert. Morgens in der Vorlesung arbeite er für seine Pension und die Krankenversicherung, „mittags beim Steuerberater verdiene ich das Geld“, wurde einer zitiert. Der Nebenjob scheine zuweilen wichtiger, „als Vorlesungen zu halten“. Die fielen hin und wieder sogar aus, „weil Dozenten zu Veranstaltungen der Steuerberater gehen“, wurde erstaunt registriert.

Vom scheidenden Kanzler ist übrigens nicht zu erfahren, ob er in der Prüfung der Nebenjobs einen der Gründe für das Wahldebakel sieht. Er darf sich zu solchen Interna nicht äußern. Seine Stelle wird nun neu ausgeschrieben, mit einer erneuten Kandidatur von ihm rechnet niemand.

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