Bei der Vergabe der Stromkonzession im Jahre 2012 wurde mit harten Bandagen gekämpft. Einer der Akteure wurde jetzt wegen Bestechung verurteilt.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Neckartenzlingen - Auch vor dem Stuttgarter Landgericht hat es ein ehemaliger Bürgermeister einer Alb-Kommune nicht geschafft, seinen Namen reinzuwaschen. Das Gericht verurteilte ihn zu 25 500 Euro Geldstrafe, wegen eines Bestechungsversuchs. Die Strafe fiel indessen geringer aus, als noch im Januar 2014 in erster Instanz vor dem Nürtinger Amtsgericht: Da hatte die Geldstrafe noch eine Höhe von 27 000 Euro gehabt.

 

Acht Zeugen waren in den beiden Prozesstagen geladen, die ein unsauberes Geschäft bestätigen sollten, das bei der Vergabe der Stromkonzession im Jahr 2012 in Neckartenzlingen getätigt worden war. Der Bürgermeister, der heute im Ruhestand ist, hatte innerhalb eines Subunternehmens im Auftrag der EnbW in Neckartenzlingen dafür geworben, dass die Stromkonzession an das Karlsruher Energieunternehmen vergeben wird. Ein harter Konkurrent im Rennen war dabei die Fair Energie aus Reutlingen, die letztlich auch den Zuschlag erhalten hat.

Der Alb-Bürgermeister hatte sich zweimal mit Herbert Krüger, dem Bürgermeister von Neckartenzlingen getroffen und ihm in Aussicht gestellt, er könne für sein Dorffest einen großen Sonnenschirm benutzen, der von der EnBW kostenlos zur Verfügung gestellt würde. Der Schirm hätte den ganzen Festplatz überspannt und hätte mehrere tausend Euro gekostet, wenn die Gemeinde ihn hätte bezahlen müssen.

Krüger lehnte ab. Inzwischen hatte der Gemeinderat von Neckartenzlingen eine Kommission gebildet, die eine Vergabe an die Fair Energie bevorzugte. Der Alb-Bürgermeister bat nun Herbert Krüger, er möge sein ganzes Gewicht als Bürgermeister in die Waagschale werfen, um den Gemeinderat noch einmal umzustimmen und schickte ihm auch noch einmal persönlich eine E-Mail, in der er dringend um ein weiteres Treffen bat. Der Bürgermeister fühlte sich dadurch unter Druck gesetzt und hatte in seiner Gewissensnot einen alten Freund angerufen der bei der Staatsanwaltschaft arbeitete, und ihn um Rat gefragt. Der Freund riet zu einer Anzeige, die auch erfolgte. Gleichzeitig hatte Herbert Krüger auch den Gemeinderat informiert und den Vorgang im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich gemacht.

Bei der Gerichtsverhandlung wurde noch ein weiteres Detail offenbar. Ein Zeuge sagte aus, nachdem der Vorgang ruchbar geworden sei, hätte sich der Albbürgermeister mit Bekannten beraten, wie man die Amtsführung Herbert Krügers in den Schmutz ziehen könne, um ihm zu schaden. Auch Vertreter der EnBW waren im Zeugenstand. Sie erklärten, sie hätten von den Machenschaften des Alb-Bürgermeisters nichts gewusst. Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten beantragte, plädierte die Verteidigung auf einen Freispruch. Für die Verteidigung gab es keine Fakten, die zweifelsfrei belegt hätten, dass der Angeklagte schuldig gewesen wäre. Zwar hätten sich die Bürgermeister zum Mittagessen getroffen, aber dort habe es keine Zeugen gegeben, und es könne ja auch so gewesen sein, wie der Alb-Bürgermeister vor Gericht die Geschichte dargestellt habe: Herbert Krüger habe von sich aus gefragt, ob er das EnBW-Zelt für seine Gemeinde haben könne.

Der Vorsitzende Richter der 36. Strafkammer glaubte dieser Version jedoch nicht. Die Zeugenaussagen, aber vor allem jene E-Mail, in dem der Alb-Bürgermeister inständig um weitere Treffen bat, hätten dem Gericht die Version Herbert Krügers glaubwürdiger erscheinen lassen.

Strafmildernd, so der Vorsitzende Richter, seien jedoch zwei Tatsachen gewesen. Der Vorteil, der in Aussicht gestellt wurde, wäre Herbert Krüger nicht persönlich zugute gekommen, sondern der Gemeinde Neckartenzlingen und den Gewinn, nämlich den Abschluss der Stromkonzession, hätte der Alb-Bürgermeister nicht persönlich eingesteckt, sondern die EnBW, für die der Alb-Bürgermeister in einem Subunternehmen tätig gewesen war. Ihm sei es lediglich darum gegangen, seine Erfolgsbilanz aufzubessern.

Klarstellung

Durch eine missverständliche Überschrift in der Stuttgarter Zeitung vom 16. September und den entsprechenden Beitrag auf StZ-Online hatte der Eindruck entstehen können, der Altbürgermeister von Neckartenzlingen sei wegen Korruption verurteilt worden. Tatsächlich gilt dies aber, wie im Text dargestellt, für einen Altbürgermeister einer Gemeinde auf der Schwäbischen Alb, der eine Geldstrafe in Höhe von 25.500 Euro auferlegt bekam. Dieser war im Auftrag eines Subunternehmens unterwegs gewesen und hatte nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart versucht, den derzeitigen Neckartenzlinger Bürgermeister Herbert Krüger zu bestechen mit dem Ziel, dass die Stromkonzession an die EnBW vergeben wird. Neckartenzlingens Altbürgermeister Hans Schäfer hat mit der Sache nichts zu tun. Die Redaktion entschuldigt sich für die missverständliche Darstellung.