Das erste Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro muss jetzt bezahlt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Klägeranwalt macht klar, dass es dabei nicht bleiben wird.

Stuttgart. - Das Land Baden-Württemberg muss als Folge seiner Weigerung, am Neckartor Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, ein Zwangsgeld von 10 000 Euro zahlen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH, 10 S 421/18), für die der VGH am Dienstag die Begründung lieferte, ist nicht anfechtbar. Allerdings könnte das Land mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage ein neues Verfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) eröffnen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung würde dann die Vollstreckung der 10 000 Euro hemmen. Ob das Land zu diesem Mittel greift, werde in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Luftreinhaltung beraten, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Dienstag.

 

Der Streit um eine Verkehrsreduzierung an der Schadstoff-Messstelle Neckartor zieht sich bereits mehrere Jahre hin. Am 26. April 2016 hatte das Land zwei Klägern in einem Vergleich versprochen, bei Schadstoffbelastungen, die zu Feinstaubalarm führen würden, für 20 Prozent weniger Verkehr auf der Straße zu sorgen. Dann zog das Land sein Versprechen zurück. Begründung: Eine rechtmäßige Reduzierung sei wegen des Verschlechterungsverbots nicht möglich, Ausweichverkehr würde Anwohner an anderer Stelle treffen. Die Kläger pochten auf Erfüllung des Vergleichs, das VG folgte deren Argumenten, setzte eine letzte Frist zum 30. April 2018 und drohte das Zwangsgeld an. Das Land reagierte mit der nun abgewiesenen Beschwerde.

Richter lassen Land nicht aus Verantwortung

Es sei „einigermaßen fernliegend, dass es keine rechtmäßige(n) Maßnahme(n) geben sollte, um die seit langer Zeit bestehenden Verstöße gegen das deutsche Recht und gegen Recht der Europäischen Union zu beseitigen“, schreiben die Richter. Das Land habe „seinerzeit die Verantwortung dafür übernommen, dass eine entsprechende Verkehrsreduzierung rechtmäßig verwirklicht werden könne“. Wenn es nun neue Erkenntnisse geben sollte, könnten diese nicht im Vollstreckungsverfahren behandelt werden.

Der Klägeranwalt Roland Kugler hat bereits Ende April deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Weigerung des Landes zur Verkehrsreduzierung weitere Zwangsvollstreckungen bringen und man die Schraube anziehen werde. Das Zwangsgeld kann immer wieder neu beantragt werden. Der Betrag bleibt dabei allerdings in der Landeskasse, er wird vom Verkehrs- an das Justizministerium überwiesen. Sollte das Recht weiter missachtet werden, würden die Feinstaubkläger nicht davor zurückschrecken, „auch Zwangshaft gegen die Verantwortlichen für diesen Rechtsbruch zu beantragen“, so Kugler.