Dem Land droht wegen der schlechten Luft am Neckartor das nächste Zwangsgeld. Derweil hat die Regierung noch nicht entschieden, ob sie gegen das erste Zwangsgeld rechtliche Schritte einleitet.

Stuttgart - Während die Landesregierung noch darüber streitet, ob sie gegen ein gerichtlich festgesetztes Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel vorgeht, droht schon die nächste Strafe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart drohte am Freitag ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Sache an. Wieder geht es um einen Vergleich, in dem das Land 2016 von Schadstoffen geplagten Anwohnern an der Schmutzkreuzung Neckartor zugesagt hatte, den Verkehr vor ihrer Haustür deutlich zu reduzieren. Laut Gericht enthält auch der jüngst vorgelegte Luftreinhalteplan für Stuttgart keine Maßnahme, die geeignet ist, das Versprechen zu erfüllen (Az.: 13 K 5058/18).

 

Das Land erhielt eine Frist bis 15. Oktober, das zu ändern. Ansonsten wird das Gericht ein zweites Zwangsgeld von 10 000 Euro ansetzen. Genauso wie beim ersten Zwangsgeld in gleicher Höhe. Dies hatte das Gericht angeordnet, weil das Land nicht - wie 2016 versprochen - bis Anfang 2018 handelte. Laut Gericht können immer wieder neue Zwangsgelder angedroht und angeordnet werden.

Landesregierung prüft Schritte gegen erstes Zwangsgeld

Bei dem ersten Zwangsgeld ist die Landesregierung noch unschlüssig, ob sie gerichtlich dagegen vorgehen will. Während Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) dafür plädiert, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und die Strafe zu zahlen, entgegnete Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), er sehe nicht, warum man von vornherein auf Rechtsmittel verzichten solle. Die Androhung des weiteren Zwangsgeldes müsse geprüft werden, hieß es am Freitag im Verkehrsministerium.