Mit einheitlichen T-Shirts, Trommeln und Fahnen war die rechtsextreme Kleinstpartei Der Dritte Weg am 1. Mai durch Plauen gezogen. Dies sorgte für massive Kritik an der sächsischen Landesregierung.

Plauen/Dresden - Nach dem Neonazi-Aufmarsch durch Plauen stehen die sächsische Landesregierung und der Vogtlandkreis als zuständige Versammlungsbehörde in der Kritik. Grüne und Linke in Sachsen forderten Aufklärung, warum die Demonstration nicht unterbunden wurde. Auch SPD und Zentralrat der Juden kritisierten die Genehmigung der Versammlung. Mit einheitlichen T-Shirts, Trommeln und Fahnen war die rechtsextreme Kleinstpartei Der Dritte Weg am 1. Mai durch Plauen gezogen. Auch Signalfackeln kamen zum Einsatz. Das Landratsamt hatte das erlaubt.

 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland zeigte sich empört. „Wenn es die sächsische Landesregierung mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus ernst meint, darf sie solche Demos nicht zulassen“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am Donnerstag. Die jüdische Gemeinschaft erwartete von den zuständigen Behörden und der Landesregierung entschlossenes Handeln und sichtbare Konsequenzen. Der Aufmarsch habe ausgerechnet am Vorabend des jüdischen Shoa-Gedenktages stattgefunden und lasse Erinnerungen an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte wach werden.

„Aufmärsche im SA-Stil dürfen und werden wir nicht dulden“, sagte SPD-Vizefraktionschef Henning Homann der Deutschen Presse-Agentur. Die aus Plauen stammende SPD-Landtagsabgeordnete Juliane Pfeil-Zabel bezeichnete es als unerträglich, dass in ihrer Heimatstadt „mit Ansage ein Nazi-Fackelmarsch““ durchgeführt werden konnte, und warf der Behörde Mutlosigkeit vor. Der Vogtlandkreis war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das sächsische Versammlungsgesetz verbietet es, „öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“, wenn dies einschüchternd wirken kann. Hätte die Polizei einen Verstoß festgestellt, hätte sie die Versammlung auflösen können und gegen einzelne Teilnehmer Anzeige erstatten müssen.

Sachsens Grüne sehen die schwarz-rote Landesregierung in der Pflicht

Am Donnerstag schrieb Sachsens Polizei auf Twitter, dass es sich bei den T-Shirts nach ihrer Einschätzung nicht um gleichartige Kleidung gehandelt habe, da „keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich war“. Daher habe es keinen Verstoß gegen das Uniformierungsverbot gegeben. In anderen Fällen war das Tragen von Bomberjacken und Springerstiefeln bei Versammlungen als Verstoß gegen das Uniformverbot gewertet worden.

Sachsens Grüne sehen die schwarz-rote Landesregierung in der Pflicht. Das „martialische und paramilitärische Auftreten“ von Anhängern der rechtsextremen Partei hätte unterbunden werden müssen, erklärte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann. Er verlangte von Innenminister Roland Wöller (CDU) Aufklärung, warum die Versammlung in einer solchen Form nicht mit entsprechenden Auflagen versehen wurde. Lippmann stellte dazu im Parlament eine Anfrage.

Auch die Linken verlangten Aufklärung. „In Plauen durften Nazis uniformiert, mit Fackeln und Trommeln marschieren. Es ist mehr als offensichtlich, dass „Der Dritte Weg“ zurück ins „Dritte Reich“ führen soll“, erklärten Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt und seine Fraktionskollegin Janina Pfau und sprachen von einem fatalen Signal.

Nach Einschätzung des Staatsrechtlers Christoph Degenhart von der Universität Leipzig hätte die Polizei bei dem Aufmarsch einschreiten können. Seiner Meinung nach wäre es grundsätzlich vertretbar gewesen, den Aufzug in dieser Form zu untersagen. Entscheidend für ein Uniformverbot sei, ob der Auftritt auf die Einsatzkräfte einschüchternd gewirkt habe, sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Die Polizei vor Ort habe offensichtlich aber keine derartige einschüchternde Wirkung gesehen. Diese Einschätzung sei vertretbar.

Laut Degenhart könnte es sich bei den gleichförmigen T-Shirts um gleichartige Bekleidungsstücke handeln. „Es kommt dann darauf an, ob von diesen Bekleidungsstücken in Anbetracht der Gesamtumstände eine suggestiv militante, einschüchternde Wirkung ausgeht“, sagte der Jurist. In Zusammenschau mit den Fahnen, die links und rechts des Zuges geschwenkt wurden, sowie dem Aufdruck auf den beigen Oberteilen wäre diese Annahme vertretbar gewesen. „National revolutionär sozialistisch“ stand auf den T-Shirts. Das erinnert nach seiner Einschätzung an Forderungen der Nationalsozialisten. „Die Aussage der T-Shirts ist sehr grenzwertig“, so Degenhart.