Unlängst kündigte Netflix an, Maßnahmen gegen geteilte Konten ergreifen zu wollen. Wie sieht es bei anderen Streamingdiensten aus? Wir haben bei drei großen Plattformen nachgefragt.

Stuttgart - Keinen Monat ist es her, als Netflix bei Bekanntgabe der Quartalszahlen verkündete, in Zukunft gegen die gemeinsame Nutzung von Zugängen vorgehen zu wollen. Wie und wann Netflix konkrete Maßnahmen hierzu starten wird, gab das Unternehmen – auch auf Nachfrage unserer Zeitung hin – noch nicht bekannt. Wie gehen andere Streamingdienste mit dem sogenannten Passwort-Sharing um? Was darf geteilt werden, was ist illegal?

 

Amazon Prime Video

Kundinnen und Kunden von Amazons Streamingdienst Prime Video können auf bis zu drei Geräten gleichzeitig Serien und Filme schauen, sofern es sich um unterschiedliche Inhalte handelt. Wem das Gerät gehört, von dem gestreamt wird, ist dabei egal. Bei Amazon regeln die AGBs den Umgang mit Konto und Passwort. Passwörter an Dritte weiterzugeben ist demnach unzulässig. Laut einer Sprecherin des Unternehmens komme Account-Sharing bei Amazon aber ohnehin selten vor: „Da der Amazon-Account grundsätzlich für alle Transaktionen bei Amazon genutzt wird und Kunden ihre Kreditkarten-Details hinterlegen, werden normalerweise diese sensiblen Daten nicht geteilt.“

Sky Ticket

„Passwort-Sharing ist ein in der ganzen Branche bekanntes Phänomen“, sagt Andreas Stumptner, der für die Kommunikation bei Produktthemen von Sky zuständig ist. In welchem Ausmaß Sky betroffen ist und ob Maßnahmen dagegen geplant sind, wurde auf Anfrage nicht beantwortet. In den AGBs des Streamingservices Sky Ticket ist die Weitergabe der Sky-Pin an Minderjährige und Dritte jedenfalls verboten.

Mit volljährigen Personen, die zum Haushalt gehören, können die Log-in-Daten von Abos jedoch bedenkenlos geteilt werden. Dazu kann man maximal vier Geräte registrieren, allerdings nicht auf mehr als einem Gerät gleichzeitig streamen. Auch so werde laut Stumptner Passwort-Sharing begrenzt. Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen behält sich Sky rechtliche Schritte vor, außerdem kann das Abo sofort gekündigt werden.

DAZN

Mit einem Abonnement beim Sport-Streamingdienst DAZN ist es möglich, auf höchstens zwei Geräten gleichzeitig zu schauen. Vor Abschluss des Abos müsse den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden, teilt ein Sprecher von DAZN auf Anfrage mit. Darin heißt es, dass die Log-in-Daten nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen. Bei einem Verstoß gegen die Regeln bestehe die Möglichkeit, den Service „unverzüglich auszusetzen oder zu beenden“, so der Unternehmenssprecher. Auf die Frage, in welchem Maß DAZN von Passwort-Sharing betroffen ist und ob es Pläne gibt, dagegen vorzugehen, erhielten wir keine Auskunft.