Müssen Youtuber und andere Influencer bestimmten Regeln folgen? Darüber wird seit Rezos Erfolg debattiert. Nun hat die dänische Bildungsministerin sich in die Debatte eingemischt.

Stuttgart - Wer ist Journalist, und wer ist keiner? Spätestens seit der Europawahl im Mai wird diese Frage wieder intensiv debattiert.

 

Kurz vor der Wahl war das Video „Die Zerstörung der CDU“ des Youtuber Rezos viral gegangen. Rund 70 Youtuber legten einige Tage später nach und riefen in einem gemeinsamen Video dazu auf, bei der Wahl nicht für CDU, SPD oder AfD zu stimmen.

Hätten Zeitungsredaktionen einen ähnlichen Aufruf gestartet, sei das „klare Meinungsmache“ – so sah es die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer nach der Wahl. „Die Frage stellt sich schon mit Blick auf das Thema Meinungsmache, was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich“, sagte Kramp-Karrenbauer damals und erntete dafür scharfe Kritik.

Dänische Ministerin: „Redakteursähnliche Verantwortung“

Am Mittwoch hat nun die dänische Bildungsministerin mit einer Äußerung auf Twitter für Aufsehen gesorgt. Auch ihr geht es um die Frage, welche Verantwortung Menschen tragen, die im Netz eine große Zahl an Followern haben.

Betreiber von Social-Media-Seiten sollten „redakteursähnliche Verantwortung“ haben, medienethische Regeln sollten auch für sie gelten, forderte die Bildungsministerin Pernille Rosenkrantz-Theil.

Auf deutsch übersetzt lautete der Tweet der Ministerin in etwa: „Wir müssen besser darin werden, auf Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien acht zu geben – und auch aufeinander. Deswegen sollten wir darauf hinarbeiten, dass medienethische Regeln auch für soziale Medien gelten und Betreiber dieser Social-Media-Seiten sollten redakteursähnliche Verantwortung haben.“

Auf Deutschland übertragen, so interpretierten es Twitter-Nutzer, würde das bedeuten: Social-Media-Accounts mit vielen Followern müssten unter den Pressekodex fallen.

Was ist der Pressekodex?

Der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von Journalisten in Deutschland, in der sie sich auf Regeln und Maßstäbe der Berichterstattung einigen. Zum Beispiel steht darin: „Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört, dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.“ Auch viele andere wichtige Grundsätze sind darin geregelt, zum Beispiel, dass Journalisten sich bei ihrer Recherche immer als solche zu erkennen geben müssen.

Über die Einhaltung wacht der Deutsche Presserat, eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Der Presserat nimmt zum Beispiel Beschwerden entgegen, wenn eine Redaktion gegen den Pressekodex verstoßen haben soll, prüft sie und erteilt gegebenenfalls eine Rüge, die die jeweilige Redaktion dann veröffentlichen muss.

Deutscher Presserat: Nicht zuständig

Dass sie die richtigen sind, um in den sozialen Medien für ethischere Debatten zu sorgen, bezweifelt der Deutsche Presserat aber. Für Influencer sei der Rat nicht zuständig, lautete am Dienstag die Antwort auf Twitter.

„Influencer und Influencerinnen sind oftmals Träger für Werbung und Vermarktung von Produkten, Journalisten und Journalistinnen dagegen beteiligen sich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung. Das sind sehr unterschiedliche Medienaktivitäten – auch was das Selbstverständnis angeht“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns, unserer Zeitung. „Deshalb arbeiten Influencer nicht so, wie wir klassische journalistische Arbeit – abgeleitet von einer öffentlichen Aufgabe – verstehen.“

Unterschiede zwischen Journalisten und Influencern

Zuständig ist der Presserat für journalistisch-redaktionelle Medien, die nicht Rundfunk sind – also für die verlagsgebundene Presse und deren Online-Ausgeben. Auch für verlagsunabhängige Telemedien, zum Beispiel Blogs, ist der Presserat zuständig. „Wenn diese sich bei uns selbst verpflichten wollen, müssen sie belegen, dass sie unabhängig von Interessen Dritter berichten. ‚Journalistisch-redaktionell’ verstehen wir außerdem so, dass sie regelmäßig, arbeitsteilig und mit einem breiteren thematischen Ansatz publizieren“, sagte Tillmanns.

Zwar könnten Influencer sich selbst dem Pressekodex unterziehen, wenn sie das wollen. Ihre Arbeitsweise prüfen und Beschwerden entgegennehmen, wie der Presserat das bei Journalisten tut, könne man laut Tillmanns aber nicht, „da wir als Presserat für Influencer nicht zuständig sind.“

„MrWissen2go“ fordert Selbstverpflichtung für Influencer

Auch der Youtuber „Mr Wissen2Go“, Mirko Drotschmann, hat sich jüngst in der Debatte geäußert. Eine freiwillige Selbstverpflichtung könnte laut Drotschmann die Lösung sein. „Die Zeitungen kennen den Presserat, so etwas könnte es auch für das Internet geben, etwa durch eine freiwillige Selbstverpflichtung“, sagte er der Passauer Neuen Presse. Wie ein solcher Zusammenschluss aussehen könnte, und wer die Einhaltung der selbstgesetzten Regeln überwachen würde, bleibt abzuwarten.

Sehen Sie im Video , was der ehemalige Moderator Harald Schmidt über Influencer wie Rezo denkt: