Der Generalbundesanwalt schließt seinen Fall ab. Seine Ermittlungen haben keinen Landesverrat ergeben. Nun muss ermittelt werden, ob Dienstgeheimnisse verraten worden sind.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Nur wenige Tage nach dem Eintreffen des Gutachtens aus dem Bundesjustizministerium hat der amtierende Generalbundesanwalt Gerhard Altvater die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen zwei Blogger eingestellt. Journalistenverbände sowie der Gründer der Internetplattform „Netzpolitik.org“, Markus Beckedahl, forderten weitere Aufklärung. „Das reicht uns nicht“, erklärte Beckedahl. Nach wie vor sei unklar, wer die Verantwortung für die „offensichtliche Fehlentscheidung“ trage, die Ermittlungen wegen Landesverrats überhaupt zu eröffnen. „Wir haben das Gefühl, dass da noch einiges nicht ans Licht gekommen ist“, sagte er.

 

Die Deutsche Journalisten Union (DJU), die zur Gewerkschaft Verdi gehört, verlangte „grundlegende Aufklärung“ und eine Stärkung der Pressefreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte, die Regeln zum Landesverrat zu überarbeiten und Journalisten von der Strafverfolgung auszunehmen.

Dagegen zeigte sich die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Renate Künast (Grüne) erleichtert. „Gut, dass der Spuk nun zu Ende ist. Der Angriff auf die Pressefreiheit ist damit vorerst beendet“, sagte sie. „Wir begrüßen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Journalisten als überfällig“, betonte auch der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner.

Zu den Akten kommt der Fall noch nicht

Der Generalbundesanwalt teilte mit, dass es sich bei den veröffentlichten Verschlusssachen weder um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, noch hätten die Journalisten die Absicht gehabt, der Bundesrepublik zu schaden oder eine fremde Macht zu begünstigen. Damit seien „die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht gegeben“. Allerdings heißt das nicht, dass der Fall juristisch ganz zu den Akten gelegt werden kann. Auch der Verrat von weniger brisanten Dienstgeheimnissen ist strafbar (Strafgesetzbuch §353 b) Die Ermittlungen wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen gegen bisher unbekannte Berufsgeheimnisträger seien von der Einstellung der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt unberührt, teilte die Behörde mit. „Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden“.

Bei der Staatsanwaltschaft in Berlin war zunächst keine Einschätzung zum Stand und zum weiteren Verlauf des Verfahrens zu erhalten. Laut früheren Angaben des Innenministeriums hatte eine dreistellige Zahl von Mitarbeitern im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Innenministerium Zugang zu den bekanntgewordenen Verschlusssachen.

Renate Künast: Das hat ein „Geschmäckle“

Der Generalbundesanwalt betonte in seiner Mitteilung, dass er sich in der Rechtsauffassung, die zur Einstellung der Ermittlungen seiner Behörde führte, in Übereinstimmung mit dem Bundesjustizministerium befinde. Dies habe ein „Geschmäckle“, kritisierte die Chefin des Rechtsausschusses, Künast, weil ein Beweismittel – nämlich ein externes Gutachten – durch eine Stellungnahme aus dem Justizministerium ersetzt worden sei.

Wegen Differenzen über das Vorgehen in diesem Fall hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den vorherigen Generalbundesanwalt Harald Range in der vergangenen Woche in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Maas hatte, als das Ermittlungsverfahren öffentlich wurde, Zweifel geäußert, ob es bei der Veröffentlichung der Papiere um Staatsgeheimnisse geht und die Blogger eine Schädigungsabsicht verfolgt haben. Beides wäre Voraussetzung gewesen für den Tatbestand von Landesverrat.