In der Affäre um Netzpolitik.org muss Generalbundesanwalt Range viel Kritik einstecken. Jetzt wehrt er sich - und schiebt den "Schwarzen Peter" dem Justizministerium zu.

Karlsruhe - Generalbundesanwalt Harald Range hat Justizminister Heiko Maas (SPD) im Zuge der Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten politische Einflussnahme auf die Justiz vorgeworfen. Er habe aus Berlin Anweisung bekommen, ein externes Gutachten sofort zu stoppen und den Auftrag zurückzuziehen, sagte er am Dienstag in Karlsruhe. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Er sei der Weisung aber nachgekommen.

 

Am Montag war die Bundesregierung wegen der Ermittlungen deutlich auf Distanz zu Range gegangen. Der Blog Netzpolitik.org hatte im Februar und im April über Pläne des Verfassungsschutzes berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten die Journalisten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete Anzeige.

Range leitete dann ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten des Blogs ein und gab ein externes Gutachten in Auftrag. Das sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen wirklich um Staatsgeheimnisse handelt.

Kritiker sehen Angriff auf Pressefreiheit

Die Ermittlungen wurden vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit gerügt. Bundesjustizminister Maas war bereits am Freitag auf Distanz zu seinem Chefermittler gegangen.

Der externe Sachverständige sei in einer vorläufigen Bewertung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den am 15. April veröffentlichten Dokumente tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handele, erläuterte Range am Dienstag. Diese Bewertung habe er dem Ministerium am Montag „unverzüglich“ mitgeteilt. Daraufhin habe er die Weisung erhalten.

Es sei Aufgabe der Justiz, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, sagte Range in seiner Erklärung. „Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist.“ Daher sei die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Meinungs-und Pressefreiheit. Letztere sei ein hohes Gut - gelte aber auch im Internet nicht schrankenlos, verteidigte Range die Ermittlungen. Auch Journalisten müssten sich an die Gesetze halten.

Ausschlaggebend für die Ermittlungen war ein Gutachten, das der Verfassungsschutz nach seinen Anzeigen der Bundesanwaltschaft vorlegte. Auch nach diesem handelt es sich bei den Unterlagen um Staatsgeheimnisse. Range hatte seine Mitarbeiter bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens angewiesen, angesichts der Pressefreiheit auf Maßnahmen wie Durchsuchungen zu verzichten.