Bundesregierung und Ministerpräsidenten erhöhen den Druck auf Impf-Unwillige: Corona-Tests könnten schon bald einiges kosten, gleichzeitig werden sie für den Zutritt zu vielen Einrichtungen unerlässlich. Doch es soll auch Ausnahmen geben.
Berlin - Bundesregierung, Kanzlerin und die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer machen offenbar ernst damit, den Druck auf Ungeimpfte und Impfunwillige zu erhöhen. Nach einem Papier aus dem Kanzleramt, das als Beschlussgrundlage für die am heutigen Dienstag stattfindende Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) dient, soll beschlossen werden, ab Oktober keine Kosten für Corona-Tests mehr zu übernehmen.
Ab Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr
„Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es in der Beratungsgrundlage der Konferenz, die unserer Zeitung vorliegt. Das Angebot kostenloser Bürgertests für alle soll im Oktober auslaufen. Noch offen ist, ob die Regelung bereits zum ersten Oktober beendet wird.
Ausnahme für Schwangere und Kinder
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, also vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wird es demnach weiterhin die Möglichkeit eines kostenlosen Antigen-Schnelltests geben.
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Während einerseits die Tests künftig selbst bezahlt werden müssen, wird ihre Wichtigkeit andererseits weiter erhöht. Damit soll offenkundig ein zusätzlicher und finanziell durchaus erheblicher Anreiz geschaffen werden, sich nun impfen zu lassen. Für eine Reihe von Fällen soll nämlich „eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, als Voraussetzung“ eingeführt werden.
Testpflicht bei Sport und Kultur
Dazu zählt der Zugang für Besucherinnen und Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen – ausdrücklich werden hier Kultur- oder Sportveranstaltungen genannt, die Teilnahme an Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Körperpflege, auch Sport im Innenbereich wie etwa Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen. Für Beherbergungsbetriebe soll ein Test bei Anreise sowie zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts verbindlich werden.
Verlängerung der epidemischen Lage
Diese Einschränkungen basieren auf dem Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage, aufgrund dessen eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt werden kann. Dies hat der Bundestag getan, allerdings mit einer Befristung bis zum 11. September 2021. Jüngst hatte eine Diskussion darüber begonnen, ob diese Befristung nun auslaufen soll. Hier schlägt das Papier aus dem Kanzleramt vor, die epidemische Lage auch über den 11. September hinaus zu erklären.
Impfangebote werden immer kreativer
Geradezu inständig werben die Ministerpräsidenten darum, dass sich die Bürger nun endlich impfen lassen. „Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, sei inzwischen erfüllt. Der Zugang zu Impfangeboten soll dennoch weiter erleichtert werden: Gedacht ist offenbar zum Beispiel an Impfbusse vor Veranstaltungen. Die Zauberworte heißen hier „niedrigschwellige“ und „aufsuchende“ Angebote. Die Philosophie: Willst Du nicht zur Impfung kommen, dann kommt die Impfung zu Dir.