Gefahrenherd Glühwein? Der Budenzauber in der Adventszeit könnte die Corona-Pandemie verschärfen. Die Landesregierung zieht nun die Notbremse.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung will den Alkoholausschank unter freiem Himmel insbesondere aufgrund des hohen Andrangs an Glühweinständen im Land verbieten. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an. Die Kommunen sollten das schon zum 3. Advent umsetzen.

 

Lucha: „Verkaufsstände sind Anziehungspunkte“

Lucha hatte bereits am Montag im Radioprogramm „SWR Aktuell“ für ein solches Verbot geworben. „Wir haben jetzt gerade am Wochenende in den großen Innenstädten gesehen, dass im Prinzip die Weihnachtsmärkte über die Hintertür kommen, dass wir Riesenschlangen an Glühweinständen hatten“, hatte der Minister gesagt. „Das kann und darf nicht sein.“ Die Verkaufsstände seien Anziehungspunkte, und die Kunden hielten sich dort beispielsweise nicht mehr an Abstandsregeln.

Verordnung soll ab dem 3. Advent gelten

Die Landesregierung stellte zudem am Dienstag eine erhebliche Verschärfung der Maßnahmen gegen die Pandemie in Aussicht. Man werde noch diese Woche für Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen drastische Maßnahmen beschließen müssen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart. Er hoffe, dass die Maßnahmen für die extremen Hotspots Anfang nächster Woche in Kraft treten könnten. Bislang sei nur Pforzheim davon betroffen. Auch ein harter Lockdown nach den Weihnachtsfeiertagen rücke näher. Das sei gut denkbar, sagte Kretschmann.