Stuttgart - Die Hygieneregeln zum Lüften im Klassenzimmer werden für die 4500 Schulen in Baden-Württemberg noch einmal verschärft. Das hat das Kultusministerium in Stuttgart am Montag auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Während in den Vorgaben zum Regelbetrieb der Schulen unter Pandemiebedingungen zum neuen Schuljahr standardmäßig das Lüften im Unterricht mindestens alle 45 Minuten vorgeschrieben war, soll für einen besseren Infektionsschutz demnächst ein neuer und schnellerer Frischluftrhythmus gelten. Demnach soll während des Unterrichts künftig alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern stoßgelüftet werden. Damit folgt das Kultusministerium in Stuttgart den Vorschlägen einer Expertenanhörung der Kultusministerkonferenz (KMK), die Regeln für ganz Deutschland entwickelt hat. In den Pausen soll quergelüftet werden.
Frischluftzufuhr als Herausforderung für die Schulen im Land
Wie gut es bisher klappt, mit dem Lüften in den Klassenzimmern, ist von Schule zu Schule offenbar unterschiedlich. Ein Vater berichtet von einer Realschule im Land, in der lediglich eine Lehrerin sich um das regelmäßige Öffnen der Fenster kümmere. Alle anderen Lehrer an der Schule ignorierten die Vorgaben zum Lüften komplett. Das ist nur ein Einzelfall, aber wie gut die Hygienemaßnahmen an den Schulen eingehalten werden können, war in Lehrerverbänden im Land von Anfang an umstritten. So verwiesen unter anderem die Lehrergewerkschaft GEW und der Philologenverband darauf, dass in manchen Klassenzimmern die Fenstergriffe abmontiert seien oder Fenster lediglich gekippt werden könnten. Dass das Lüften eine der Herausforderungen im Corona-Schuljahr werden würde, hat auch der baden-württembergische Städtetag eingeräumt.
Wie häufig technische Probleme beim Lüften an den Schulen des Landes sind, wird nach Auskunft des Ministeriums in Stuttgart nicht zentral erfasst. „Ob an den Schulen ergänzend Lüftungsanlagen, CO2-Ampeln oder Luft-Filter eingesetzt werden, das entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung“, teilte das Haus von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) auf Anfrage mit. Sie könnten dabei auch auf Mittel zurückgreifen, die das Land bereits zur Verfügung stellt, zum Beispiel im Rahmen des kommunalen Sanierungsfonds (etwa 480 Millionen Euro), der Mittel für die Schulsanierung im Doppelhaushalt 2020/2021 von jeweils 100 Millionen Euro und andere Fördertöpfe. Die Bundesregierung hat im September zudem zugesagt, bundesweit 500 Millionen Euro für Luftfilter an Schulen zur Verfügung zu stellen. Über dieses Förderprogramm wird aktuell verhandelt.
Aerosole sollen nicht nur in den nächsten Raum wandern
Tatsächlich hat das Lüften wegen Corona inzwischen diverse Expertenkommission beschäftigt. So verweist das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Kommission zur Innenraumlufthygiene beim Umweltbundesamt (UBA) und die Empfehlungen der Bundesregierung zum fachgerechten Lüften. Die Kommission hat im August sehr breit aufgefächerte Empfehlungen für verschiedene Umgebungssituationen – mit Lüftung, ohne Lüftung, in Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden, Arbeitsräumen – vorgelegt. Zu Klassenzimmern in üblicher Größe ( 60 bis 75 Quadratmeter) mit 20 bis 30 Schülern hat die Kommission vorgeschlagen, dass „in jeder (!) Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden“ soll: Bei Unterrichtszeiten, die über die üblichen 45 Minuten hinausgehen, bei Doppelstunden oder nur kurzen Pausen solle auch während des Unterrichts gelüftet werden.
Warm anziehen wird zum wichtigen Corona-Motto im Winter
Nach ausführlichem Husten oder Niesen hält die UBA-Expertenkommission das Stoßlüften im Klassenzimmer ebenfalls für angezeigt. Einen weiteren wichtiger Hinweis hat die Kommission formuliert: Infektiöse Aerosole sollen nicht in andere Räume wandern können. „Ist zum Beispiel wegen nicht vorhandener Fenster im Flur keine Querlüftung möglich, soll die Tür zum Flur geschlossen bleiben“, schreibt die Kommission ausdrücklich.
Die Empfehlungen der Bundesregierung sind nicht speziell auf die Schulen gemünzt. Aber eine Grundformel aus diesem Fünf-Seiten-Papier lässt sich auch auf Schulen und Klassenzimmer anwenden. „Ein Besprechungsraum soll grundsätzlich alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühling/Herbst und 10 Minuten im Sommer stoßgelüftet werden“, heißt es dort. Die kürzeren Lüftungszeiten im Winter haben im übrigen nichts mit der Kälte draußen zu tun, sondern mit den physikalischen Eigenschaften der Luft bei unterschiedlichen Temperaturen.
Der Deutsche Philologenverband stimmt wLehrer und Schüler schon mal auf ungemütliche Temperaturen ein. „Für die kalten Monate werden jetzt Pullover, Schals und Decken zur Grundausstattung der Schülerinnen und Schüler gehören“, sagte die Verbandschefin Susanne Lin-Klitzing gegenüber der „Bild“-Zeitung. Lehrer und Schüler müssten auf das „Zwiebelprinzip“ setzen, um nach und nach dickere Kleidungsstücke ausziehen zu können.