Baden-Württemberg nutzt seinen Spielraum bei der Umsetzung der neuen Corona-Kontaktbeschränkungen und lässt so einige Ausnahmen zu. Aber was gilt ab Montag im Südwesten? Eine Übersicht.

Berlin - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verschärfung des Lockdowns bis Ende Januar beschlossen. So setzt Baden-Württemberg die Beschlüsse um:

 

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Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am Montag in Kraft.

Kontaktbeschränkungen

Der eigene Haushalt darf sich noch mit einer weiteren Person treffen. In vielen Bundesländern gelten keine Ausnahmen für Kinder, doch in Baden-Württemberg ist das anders.

Ausnahmen für Kinder

Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien sollten Kinder bis einschließlich 14 Jahren mitgezählt werden. Kretschmann erklärte, man werde das in der Corona-Verordnung für das Land ändern, sagte aber auch: „Das ist schon sehr gewagt.“ Grün-Schwarz will zudem zulassen, dass Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden können. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen.

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Schulen und Kitas

Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen. Über die Öffnung von Grundschulen und Kitas in Baden-Württemberg zum 18. Januar wollen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann am kommenden Donnerstag entscheiden.

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Im Interesse der Kinder würde man gern zum genannten Datum wieder öffnen, sagte Kretschmann. „Doch garantieren können wir es heute noch nicht.“ Dazu brauche man „belastbarere Zahlen über die Infektionslage“, die noch nicht vorlägen. Der verlängerte Lockdown bedeutet für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird. Nur für jüngere Kinder und Abschlussklassen soll es Ausnahmen geben.

Hotspots

In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. Baden-Württemberg plant als einziges Bundesland derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sollen Kommunen darüber entscheiden. Thüringen will eine entsprechende Empfehlung geben.

Gastro und Handel – „Click & Collect“ erlaubt

Die Schließung von Gastronomie und Handel bleibt mit wenigen Ausnahmen wie gehabt bestehen. Auch das Angebot von Dienstleistungen – wie Friseuren – bleibt untersagt. Eine weitere Verschärfung stellt die Schließung von Kantinen dar. Als Lockerung im Handel kann das Prinzip „Click & Collect“ betrachtet werden: Man kann also online oder telefonisch etwas bestellen und im Laden abholen. Ebenso dürfen Speisen in Gastronomiebetrieb innerhalb der Ausgangszeiten weiter abgeholt werden.

Weiterhin abendliche Ausgangssperre

Die Ausgangssperre zwischen 20 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen bleibt bestehen. Auch die Ausnahmeregelungen bleiben bestehen – etwa bei gesundheitlichen Notfällen oder dem Gassi-Gehen mit dem Hund oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.